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Gebrandete Handys: In Kauf genommen

24.05.2007

Die Stiftung Warentest wertet gebrandete Handys ab, die eine mit WAP-Zugang programmierte Taste haben. Begründung: Es besteht die Gefahr, dass Kunden das Handy wegen der programmierten Taste fehlbedienen, indem sie sich unbeabsichtigt und kostenpflichtig ins Internet einwählen. Lösungen: Kein gebrandetes Handy kaufen. Oder: Die Taste umprogrammieren, sodass sich keine kostenpflichtige Verbindung aufbauen kann. Hersteller und Anbieter tun zurzeit vieles, um diese Lösungswege zu verbauen.

Gebrandete Handys

Eine Multi-Media-Taste

Die Mobilfunkbetreiber setzen weiterhin auf gebrandete Handys. In ihren Shops bieten sie deutlich mehr Modelle mit Label an als neutrale Mobiltelefone. Das ist Fakt. Über die dahinter steckende Absicht lässt sich nur spekulieren. Die Version der Betreiber: Multi-Media-Inhalte sind die Zukunft des Mobilfunks. Um Kunden den Zugang möglichst einfach zu machen, haben Hersteller und Betreiber eine Taste so belegt, dass bei einmaligem Drücken sich direkt „t-zones“ oder „Vodafone live“ öffnen. Dort wartet ein handyspezifisches Internet-Angebot: Download von Spielen und Klingeltönen, Infos über Wetter und Fußballergebnisse.

Kein WAP-Menü

Viele Kunden wollen diese Funktion nicht nutzen, drücken die Taste jedoch versehentlich. test.de beschreibt Möglichkeiten, wie Handynutzer ihr Gerät so programmieren können, dass die Taste funktionslos wird. Das Prinzip: Ein neues WAP-Profil anlegen, das zu keinem existierenden Internetzugang führt. Nun bringen die Betreiber gebrandete Handys auf den Markt, die diese Methode ausbremsen. Beispiel T-Mobile Motorola E550: Das Gerät ist das Nachfolgemodell des V300. Den Vorgänger können Nutzer problemlos über die Methode des Umprogrammierens debranden. Das geht beim E550 nicht mehr. Das liegt an der neuen Software. Es kann kein neues WAP-Menü angelegt werden.

Kein Debranding

Es bleibt natürlich im Bereich der Spekulation, warum T-Mobile und Motorola diese Änderungen mit dem neuen Modell eingeführt haben. Es gibt wenig plausible Gründe, warum Nutzer ein neues WAP-Menü nicht als Standard anlegen dürfen. Offensichtlich ist nur eine Wirkung: Kunden können ihr Handy nicht mehr über einfaches Umprogrammieren debranden. Weiterer Nachteil: Wechseln Kunden den Mobilfunkbetreiber und behalten ihr Handy, ist es möglich, dass sie gar keine Internet-Verbindung herstellen können.

Fehlende Sicherheit

Stiftung Warentest wird auch in Zukunft gebrandete Handys abwerten, die eine mit WAP-Zugang programmierte Taste haben. Durch das Fehlbedienen der entsprechenden Taste können Kunden gegen ihren Willen kostenpflichtig ins Internet gelangen.

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T-Mobile verurteilt

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: