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Einkaufen im Internet: Versand

12.03.2010

Einkaufen im Internet
  • Nachnahme. Wählen Sie nicht die kostspielige Bezahlform Nachnahme, nur um bei Versandproblemen auf der sicheren Seite zu sein. Der Händler hat auch bei anderen Bezahlverfahren wie Rechnung, Kreditkarte oder Lastschrift die Beweislast bei defekter oder nicht angekommener Ware.
  • Versicherung. Sie brauchen Ihre Ware für den Versand nicht zu versichern, wenn Sie bei einem gewerblichen Händler bestellt haben, der seine Ware nur per Post versendet. Pakete sind bis zu 500 Euro automatisch versichert. Außerdem trägt der Händler die Beweislast, wenn Ware beschädigt ist oder nicht ankommt.
  • Keine Ware. Falls die Ware nicht ankommt, müssen sie keinen Nachforschungsantrag stellen. Der Händler muss trotz eines Nachweises, dass er die Ware losgeschickt hat, sich gegebenenfalls mit dem Transportunternehmen auseinandersetzen. Im Zweifel muss er die Ware noch mal schicken.
  • Rückzahlung. Verlangen Sie bei Rückabwicklung von Käufen die Rückzahlung des Kaufpreises auf Ihr Bank- oder Kreditkartenkonto. Lassen Sie sich nicht mit einer Gutschrift auf ein Kundenkonto beim Anbieter abspeisen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: