Urteil: Polizeieinsatz bezahlen
Wer wegen einer Panne liegen bleibt und einen Polizeieinsatz notwendig macht, muss dafür zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier im Fall eines Lkw-Fahrers entschieden, der in einer Kurve liegen geblieben war. Die Polizei sperrte die Straße und berechnete für den Einsatz 256 Euro. Zu Recht, fand das Gericht. Der Einsatz war notwendig, das Warndreieck hätte nicht für genug Sicherheit gesorgt (Az. 1 K 621/09.TR).
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