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Onlineüberweisung: Kartellamt bemängelt Klauseln der Banken

finanztest 05/2011

Das Kleingedruckte vieler Kreditinstitute verpflichtet Kunden, ihre geheime Pin und Tan für das Onlinebanking nur auf Internetseiten einzugeben, die von den Banken dafür zugelassen sind. Das klingt sicher und vernünftig. Doch diese Regeln sind nach Ansicht des Bundeskartellamts wettbewerbswidrig. Es hat ein Überprüfungsverfahren eingeleitet.

Hintergrund der Stellungnahme des Kartellamts ist der Streit der Bezahldienste giropay und sofortüberweisung.de. Giropay, an dem Postbank, Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken beteiligt sind, wirft dem bankunabhängigen Dienst sofortüberweisung.de unlauteren Wettbewerb vor. Wer über ihn Geld überweist, muss dort die eigene Pin und eine Tan angeben. So zwinge sofortüberweisung.de die Kunden zum Verstoß gegen die Banken-Bedingungen, meint giropay.

Nun dreht das Kartellamt den Spieß um und meint, dass die Bankklauseln das Problem seien. Der Streit zwischen den Diensten geht jetzt weiter. Sofortüberweisung.de kann weiter genutzt werden, bleibt wegen der Sorge um Missbrauch aber umstritten. Bislang ist noch kein Fall bekannt, in dem der Dienst mit Kundendaten Schindluder getrieben hätte.

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23.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: