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Handyguthaben: Vodafone verliert vor Gericht

finanztest 10/2006

Die Kunden des Mobilfunkunternehmens Vodafone müssen es nicht hinnehmen, dass Gesprächsguthaben auf ihren Handykarten verfallen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az. 12 O 458/05).

Zuvor hatten die Richter am Oberlandesgericht München im Fall des Unternehmens O2 bereits ein ähnlich kundenfreundliches Urteil gefällt (Az. 29 U 2294/06).

Tipp: Für Kunden, die bereits verfallenes Guthaben zurückfordern wollen, bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter www.vz-nrw.de (Suchwort „Prepaid“) einen kostenlosen Musterbrief.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: