Handyguthaben: Vodafone verliert vor Gericht
Die Kunden des Mobilfunkunternehmens Vodafone müssen es nicht hinnehmen, dass Gesprächsguthaben auf ihren Handykarten verfallen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az. 12 O 458/05).
Zuvor hatten die Richter am Oberlandesgericht München im Fall des Unternehmens O2 bereits ein ähnlich kundenfreundliches Urteil gefällt (Az. 29 U 2294/06).
Tipp: Für Kunden, die bereits verfallenes Guthaben zurückfordern wollen, bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter www.vz-nrw.de (Suchwort „Prepaid“) einen kostenlosen Musterbrief.
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