Frage und Antwort: Darf man über www.kino.to kostenlos Filme gucken?
Viola S., Calw: Meine Kinder sehen sich kostenlos Kinofilme auf dem Internetportal www.kino.to an. Ich denke, das ist illegal. Doch die Kinder meinen, die Filme würden ja nur „gestreamt“. Wie legal ist das Angebot?
Finanztest: Das Anbieten der Filme ist illegal, beim Ansehen ist das umstritten. Denn in der Tat werden die Filme nur „gestreamt“. Ihre Kinder laden sie also nicht dauerhaft aus dem Netz, wie das bei einer Tauschbörse der Fall wäre.
Das Herunterladen ist in jedem Fall verboten. Beim bloßen Ansehen („streamen“) macht der heimische Rechner dagegen üblicherweise nur eine flüchtige Kopie der Daten. Ihre Kinder können den Film also nicht erneut vom Rechner abspielen.
Sie sollten Ihren Kindern das Filmegucken trotzdem erst einmal verbieten. Ob es rechtlich einen Unterschied macht, ob man „streamt“ oder „downloadet“, hat noch kein Gericht entschieden.
Tipp: Wenn Sie plötzlich eine Rechnung für Software bekommen, sollten Sie misstrauisch sein. Unkundige Nutzer führt das Portal www.kino.to leicht auf Seiten, auf denen Programme für viel Geld verkauft werden, die es sonst gratis gibt. Die Kostenhinweise sind versteckt. Wie Sie sich gegen solchen Nepp wehren können, steht in der Meldung Abofallen im Internet.
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