Sie sind hier: Startseite > Tests > Computer + Telefon > Meldungen

Frage und Antwort: Darf man über www.kino.to kostenlos Filme gucken?

Frage und Antwort Meldung

finanztest 04/2010

Viola S., Calw: Meine Kinder sehen sich kostenlos Kinofilme auf dem Internetportal www.kino.to an. Ich denke, das ist illegal. Doch die Kinder meinen, die Filme würden ja nur „gestreamt“. Wie legal ist das Angebot?

Finanztest: Das Anbieten der Filme ist illegal, beim Ansehen ist das umstritten. Denn in der Tat werden die Filme nur „gestreamt“. Ihre Kinder laden sie also nicht dauerhaft aus dem Netz, wie das bei einer Tauschbörse der Fall wäre.

Das Herunterladen ist in jedem Fall verboten. Beim bloßen Ansehen („streamen“) macht der heimische Rechner dagegen üblicherweise nur eine flüchtige Kopie der Daten. Ihre Kinder können den Film also nicht erneut vom Rechner abspielen.

Sie sollten Ihren Kindern das Filmegucken trotzdem erst einmal verbieten. Ob es rechtlich einen Unterschied macht, ob man „streamt“ oder „downloadet“, hat noch kein Gericht entschieden.

Tipp: Wenn Sie plötzlich eine Rechnung für Software bekommen, sollten Sie misstrauisch sein. Unkundige Nutzer führt das Portal www.kino.to leicht auf Seiten, auf denen Programme für viel Geld verkauft werden, die es sonst gratis gibt. Die Kostenhinweise sind versteckt. Wie Sie sich gegen solchen Nepp wehren können, steht in der Meldung Abofallen im Internet.

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: