Sie sind hier: Startseite > Tests > Computer + Telefon > Meldungen

Gewährleistung und Garantie: Was ist was?

test 03/2007

Drucken mit Billigtinte

Gewährleistung: Nach dem Gesetz muss ein Verkäufer einem privaten Käufer gegenüber zwei Jahre lang gewährleisten, dass der Kaufgegenstand zum Kaufzeitpunkt frei von Sachmängeln war. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auf, so wird zugunsten des Käufers angenommen, dass der Mangel von Anfang an bestand und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt („Beweislastumkehr“). Danach muss der Käufer dies beweisen – was schwierig werden kann. Im Gewährleistungsfall muss der Verkäufer den Kaufgegenstand kostenlos reparieren oder gegen ein mängelfreies Gerät umtauschen.

Garantie: Im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers sind Garantien freiwillige vertragliche Zusagen – zuweilen vom Händler, meist vom Hersteller. Sie können vom Garantiegeber an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Auch solche Garantiebestimmungen unterliegen aber gesetzlichen Normen – zum Beispiel dem AGB-Recht und dem Wettbewerbsrecht. Anders als bei der Gewährleistung liegt bei Garantiefällen die Beweislast für die gesamte Garantiezeit beim Garantiegeber.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Interview

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: