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Studienbeginn: Wenn Eltern zahlen

25.09.2009

Der Staat geht davon aus, dass zunächst einmal die Eltern ihre Kinder unterstützen. Da sie das nicht immer können, hat der Staat in den Siebzigerjahren das „Bundesausbildungsförde­rungs­gesetz“ (Bafög) für einkommensschwache Familien eingeführt. Wie hoch die Unterstützung ist, hängt vom Einkommen der Eltern ab. test.de sagt, was einkommenstarke Eltern beachten müssen.

Studienbeginn

Geld von den Eltern

Eltern mit entsprechendem Einkommen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kindern die Erstausbildung zu finanzieren - also Unterhalt zu zahlen. Das gilt mindestens bis zum Ende der Regelstudienzeit laut Studienordnung, meisten sogar länger. Wie viel Studenten bekommen, hängt von der Großzügigkeit und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle. Sie ist eine Richtlinie der Familiengerichte zur Bemessung des Unterhalts, die in Streitfällen zurate gezogen wird. Derzeit sieht sie 640 Euro im Monat für Kinder vor, die nicht bei den Eltern wohnen. Im Gegenzug erhalten die Eltern vom Staat weiterhin Kindergeld und Steuerfreibeträge.

Kindergeld und Steuerfreibeträge

Bis zum Ende des 25. Lebensjahres zahlt der Staat den Eltern Kindergeld, wenn das Kind studiert. Das gilt für alle Kinder, die nach dem 1. Januar 1983 geboren sind. Für alle zwischen dem 2. Januar 1982 und dem 1. Januar 1983 Geborenen gilt das bis zum 26. Lebensjahr, für früher geborene Kinder sogar noch bis zum 27. Lebensjahr. Zurzeit gibt es für die ersten zwei Kinder jeweils 164 Euro im Monat, für das dritte 170 Euro und für alle weiteren 195 Euro. Doch Vorsicht: Verdient sich das Kind neben dem Studium etwas dazu, muss es auf die Höhe seiner Einkünfte achten, damit der Kindergeldanspruch nicht wegfällt. Die kritische Grenze liegt für das Steuerjahr 2008 bei 7 680 Euro im Jahr. Studierende dürfen von ihrem Lohn die Werbungskostenpauschale von 920 Euro abziehen und ihre Sozialabgaben. Was übrig bleibt, darf die Grenze nicht überschreiten. Achtung: Die Kindergeldkasse rechnet auch den 50-prozentigen Zuschussanteil der Bafög-Förderung mit. Übersteigen die auf diese Weise berechneten Einkünfte des Kindes die kritische Grenze nur um einen einzigen Euro, müssen die Eltern das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen. Damit fallen auch alle sonstigen steuer­lichen Vergünstigungen weg. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse auf Antrag direkt an das volljährige Kind aus. Voraussetzung: Die Eltern unterstützen den Nachwuchs nicht. Ansprechpartner sind die Familien- oder Kindergeldkassen bei den Arbeitsagenturen.

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Jobben

15.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben