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Studienbeginn: Krankenversicherung

27.10.2011

Studenten brauchen eine Krankenversicherung. Doch nicht immer müssen sie einen eigenen Vertrag abschließen. Viele sind noch beitragsfrei über die Eltern versichert. test.de sagt, was Studenten wissen müssen.

Studienbeginn
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Krankenversicherung

Studenten sind krankenversicherungspflichtig. Sie haben drei Möglichkeiten, sich zu versichern:

  • Beitragsfrei. Wer als Schüler schon über die Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert war, kann dies im Studium bis zum 25. Lebensjahr bleiben. Die Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn folgende vier Bedingungen gleichzeitig zutreffen:
    1. Die Eltern sind verheiratet
    2. ein Elternteil ist privat krankenversichert
    3. der Privatversicherte verdient brutto mehr als der gesetzlich versicherte Partner
    4. der Privatversicherte verdient mehr als 4 125 Euro brutto im Monat.
    Für alle, die vor dem Studium Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, verlängert sich die kostenlose Familienversicherung um die Zeit ihres Dienstes. Familienversicherte Studenten dürfen zudem nicht nebenher arbeiten, es sei denn sie haben nur einen Minijob.
  • Studentische Pflichtversicherung. Ist ein Student älter als 25 Jahre oder verdient er monatlich mehr als 400 Euro, ist eine beitragsfreie Versicherung über die Eltern nicht mehr möglich. In diesem Fall muss er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern. Der Beitragssatz für studentische Krankenversicherungen ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Er beträgt zurzeit 64,77 Euro plus 11,64 Euro Pflegeversicherung (13,13 Euro für Versicherte ohne Kinder ab dem 23. Lebensjahr). Die Kosten für private Krankenversicherungen liegen meist deutlich höher. Wichtig: Eventuell fallen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Zusatzbeiträge an. Dann erhöht sich Ihr monatlicher Beitrag entsprechend. (siehe Meldung Zusätzbeiträge der Krankenkassen)
  • Freiwillige Versicherung. Die studentische Pflichtversicherung gilt nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens jedoch bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Danach müssen Studenten die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Haben sie kein Einkommen oder nur ein sehr geringes, dann berechnet die Kasse den Beitrag aus einem fiktiven Mindesteinkommen. Aktuell beträgt dies 851,67 Euro im Monat.
  • Privat. Wer schon als Jugendlicher privat versichert war und das bleiben möchte, kann sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Er muss dann aber das gesamte Studium lang privat versichert bleiben. Auch nach Ende der studentischen Pflichtversicherung können Studierende anstatt sich freiwillig gesetzlich zu versichern, eine private Versicherung abschließen. Das ist aber in der Regel nicht günstiger. Außerdem besteht das Risiko, in der Privatversicherung „festzusitzen“, wenn jemand nach dem Studium keine sozialversicherungspflichtige Anstellung findet oder wenn er sich selbstständig macht.
  • Ausland. Wer ins Ausland fährt, benötigt zudem eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Für einen normalen Urlaub reicht eine Jahrespolice. Für den längeren Aufenthalt im Ausland - etwa bei einem Auslandssemester - sind spezielle Tarife für Einzelreisen nötig.

Tipp: Als Bafög-Empfänger können Sie vom Bafög-Amt einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bekommen.

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Weitere wichtige Versicherungen

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: