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Schüler- und Ferienjobs: Was erlaubt ist

28.04.2005

Minderjährige dürfen längst nicht jeden Job machen.

Schüler- und Ferienjobs

Jobs ab 13: Leichte Arbeiten

Das Gesetz erlaubt Kindern zwischen 13 und 15 Jahren nur leichte Tätigkeiten.

  • Zeitungen und Prospekte austragen.
  • Babysitten, Nachhilfe, Botengänge.
  • Arbeiten in Haushalt und Garten.
  • Einkaufen (kein Alkohol, kein Tabak).
  • Helfen auf dem Bauernhof bei Ernte, Feldbestellung, Versorgung der Tiere.
  • Helfen bei nichtgewerblichen Aktionen, zum Beispiel Kirchen oder Vereine.

Jobs ab 15: Keine Risikojobs

Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten übernehmen. Jobs also, die mit starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm einherge­hen. Nicht erlaubt ist, den Verdienst an das Arbeitstempo zu koppeln.

Nicht erlaubt:

  • Lasten von regelmäßig über 7,5 Kilogramm. In Ausnahmefällen: bis zu 20 Kilo bei Jungen, 10 Kilo bei Mädchen.
  • Arbeiten an Maschinen zum Sägen, Hobeln, Fräsen, Hacken, an Pressen.
  • Arbeiten mit Feuer, giftigen oder ätzenden Stoffen, Schweißen.
  • Jobs mit erhöhter Infektionsgefahr.
  • Arbeiten an Tankstellen, weil Sprit Krebs erregende Stoffe enthält.
  • Fahren von Kraftfahrzeugen, auch Gabelstapler und Traktoren.
  • Tätigkeiten in Kühl- oder Nassräumen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: