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Berufliche Weiterbildung: Investition in die Zukunft

Berufliche Weiterbildung Meldung

finanztest 10/2002

Bildung ist teuer. Der Lehrgang zum Industriemeister etwa kostet rund 4.200 Euro. Bis zum Geprüften Bilanzbuchhalter sind rund 2.300 Euro fällig und selbst ein einwöchiger Englischkurs kostet im Durchschnitt knapp 300 Euro. Hinzu kommen Lernmittel, Fahrtkosten und womöglich auch Unterbringung und Verpflegung. Doch auch wer knapp bei Kasse ist, muss nicht dumm bleiben: Verschiedene Behörden halten Fördermöglichkeiten bereit. Unter Umständen beteiligt sich auch der Arbeitgeber. Finanztest erklärt, wo die Förderchancen zu finden sind.

Berufliche Weiterbildung

Zuschüsse aus verschiedenen Quellen

Bildungssponsor Nummer eins ist das Arbeitsamt. Wer ohne Job ist oder ihn bald verlieren könnte, kann auf großzügige Unterstützung hoffen, wenn er Aus- oder Weiterbildung betreiben will. Handwerker, Techniker und andere Fachkräfte können auf dem Weg zur Meisterprüfung mit Zuschüssen rechnen. Ansprechpartner für sie: die Bafögämter. Für jeden Arbeitnehmer gilt: Einen je nach Einkommen und Kurs mehr oder weniger großen Teil der Kosten für berufliche Bildung gibts als Steuererstattung vom Finanzamt zurück.

Aqtivierung vom Arbeitsamt

Außer mit Geld hilft das Arbeitsamt mit Rat und Tat. Möglich machts das Job-aqtiv-Gesetz. Aqtiv heißt: Aktivieren, qualifizieren, trainieren, investieren und vermitteln. Gleich bei Arbeitslosmeldung erstellt der zuständige Arbeitsvermittler ein Bewerberprofil mit Stärken und Schwächen, Qualifikation, Berufserfahrung, Weiterbildungsfähigkeit und -bereitschaft. Damit werden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt abgeschätzt. Bei Bedarf kann mit gezielter Weiterbildung nachgeholfen werden. Möglich sind auch Zuschüsse, wenn Arbeitgeber einen ungelernten oder älteren Arbeitnehmer für die Weiterbildung bei Gehaltsfortzahlung freistellen.

Verhandlung mit dem Chef

Auch viele Arbeitgeber investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter. Für rund ein Drittel aller Beschäftigten gibts in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sehr unterschiedliche Regelungen zur Weiterbildung. Infos dazu haben Betriebsrat und Gewerkschaften. Wenn auch das nichts bringt, ist der Arbeitgeber vielleicht freiwillig bereit, diese oder jene Bildungsmaßnahme zu fördern. Schließlich profitiert er auch. Bei kostspieligen Kursen kann helfen: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Gegenzug für die Förderung mindestens noch ein oder zwei Jahre im Betrieb zu bleiben.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: