Rundfunkgebühren: Alles neu ab 2013
Die Ministerpräsidenten der Länder sind sich einig und wollen die Rundfunkgebühr durch eine Haushaltsabgabe ersetzen. Dafür muss der Rundfunkgebührenstaatsvertrag geändert werden. Wenn das geschehen ist, gilt ab 2013:
- Es bleibt bei einer Gebühr von höchstens 17,98 Euro. Sie wird aber für jeden Haushalt fällig, egal ob dort Fernseher, Radios und internetfähige Rechner stehen oder nicht. Auch Menschen ohne Rundfunkgeräte und jene, die sich auf ein Radio beschränken, zahlen dann den vollen Betrag.
- In Wohngemeinschaften fällt nur noch eine Gebühr an. Gleiches gilt in Haushalten, in denen auch Großeltern oder erwachsene Kinder leben.
- Inhaber einer Zweit- oder Ferienwohnung müssen für Geräte in diesen Wohnungen weiterhin zahlen, aber nur ein Drittel der vollen Gebühr.
- Autoradios spielen keine Rolle mehr. Auch für internetfähige Rechner, die Freiberufler in ihrem Büro in der Privatwohnung haben, wird keine Extragebühr mehr fällig. Ob die aktuelle Gebührenpraxis rechtens ist, wonach für die Rechner 5,76 Euro zu zahlen sind, überprüft das Bundesverwaltungsgericht trotzdem. Zeigt sich, dass die Extragebühr rechtswidrig ist, können die Freiberufler mit einer Erstattung rechnen.
- Gebührenbefreiungen, zum Beispiel für arme Menschen, gibt es weiterhin.
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