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KfW-Förderprogramme für Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen

26.09.2006

Programm Was wird gefördert?                                                                            Wie wird gefördert?                                                                           
Wohnraum   
Moderni-
sieren
Standard-Maßnahmen: Modernisierung und Instandsetzung, zum Beispiel Erneuerung der Fenster, Verbesserung des Wohnungszuschnitts, der Sanitärinstallationen und der Wasserversorgung, An- und Ausbau von Balkonen, Nachrüstung von Aufzügen, Reparatur von baulichen Mängeln zum Beispiel an Fußböden, ­alten- und behindertengerechter Umbau sowie Erneuerung der Heizung durch Zentralheizungsanlagen auf Basis von Gas oder Öl (Brennwert- oder Niedertemperaturkessel). Bei Mehrfamilienhäusern außerdem die Schaffung von ­Grünanlagen und Spielplätzen. Darlehen bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 100 000 Euro pro Wohnung.
Auszahlung 96 Prozent. Laufzeit bis zu 30 Jahre, ­Zinsbindung fünf oder zehn Jahre.
Der Effektivzins beträgt derzeit je nach Laufzeit bei fünf Jahren Zinsbindung 4,03 bis 4,15 Prozent und bei zehn Jahren Zinsbindung 3,88 bis 4,43 Prozent.
Öko-Plus-Maßnahmen: Wärmedämmung der Außenwände, des Kellers und des ­Daches oder der obersten Geschossdecken bei nicht ausgebauten Dachräumen. ­Neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, zum Beispiel solarthermische ­Anlagen, Biomasseanlagen (u. a. Holzpelletanlagen), Wärme­pumpen sowie ­Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen
und Wärmeübergabestationen; Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme.
Außerdem Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen sowie Nachtspeicher­heizungen durch den Einbau von Zentralheizungen auf der Basis von Brenn­werttechnik.
Darlehen bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 50 000 Euro pro Wohnung.
Auszahlung 100 Prozent. Laufzeit bis zu 30 Jahre, ­Zinsbindung fünf oder zehn Jahre.
Der Effektivzins beträgt derzeit je nach Laufzeit bei fünf Jahren Zinsbindung 3,29 bis 3,70 Prozent und bei zehn Jahren Zinsbindung 3,39 bis 4,01 Prozent.
CO2-
Gebäude­-
sanierung   
Umfangreiche Energiesparmaßnahmen an Gebäuden, die vor 1984 fertiggestellt wurden. Der Eigentümer muss eines der folgenden Maßnahmepakete umsetzen:
Maßnahmepaket 0: Wärmedämmung der Außenwände, des Daches und des Kellers sowie Erneuerung der Fenster.
Maßnahmepaket 1: Austausch der Heizanlage und Wärmedämmung des Daches und der Außenwände.
Maßnahmepaket 2: Austausch der Heizanlage, Wärmedämmung des Daches und des Kellers sowie Erneuerung der Fenster.
Maßnahmepaket 3: Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizanlage und Umstellung des Heizenergieträgers, zum Beispiel von Strom oder Kohle auf Gas.
Maßnahmepaket 4: Andere Maßnahmen, die zu einer CO2-Einsparung von mindestens 40 kg CO2 pro m² Wohnfläche und Jahr führen.
Darlehen bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 50 000 Euro pro Wohnung.
Auszahlung 100 Prozent. Laufzeit bis zu 30 Jahre, ­Zinsbindung 10 Jahre. Der Effektivzins beträgt derzeit bei 20 Jahren Laufzeit 2,88 Prozent und bei 30 Jahren Laufzeit 3,09 Prozent.
Wenn mit der Sanierung die für Neubauten geltenden Werte der Energieeinsparverordnung erreicht werden, ist ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent möglich.
Stand: 25. September 2006
  • Für alle Programme gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Die Rückzahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten.
    Das erste Jahr ist stets tilgungsfrei. Je nach Laufzeit kann die Tilgung für maximal zwei bis fünf Jahre ausgesetzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Kreditnehmer muss bankübliche Sicherheiten stellen, meist eine Grundschuld. Nach Ende der Zinsbindung verlangt die KfW marktübliche Zinsen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: