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Teurer als gedacht ­– Effektivzins täuscht

finanztest 02/2007

Schätzkosten, Bereitstellungszinsen und Teilauszahlungszuschläge müssen Banken nach der Preisangabenverordnung nicht in den Effektivzins einrechnen. Viele Kreditangebote sind daher teurer, als es auf den ersten Blick scheint.

Beispiel: Ein Bauherr erhält drei Angebote für ein 100 000-Euro-Darlehen mit jeweils zehn Jahren Zinsbindung. Das Darlehen soll in fünf Teilbeträgen ausgezahlt werden. Vergleicht der Bauherr die Angebote nur anhand des gesetzlichen Effektivzinses, wird er den Kredit bei der Bank A aufnehmen. Tatsächlich ist dieser Kredit durch aufgeblähte Nebenkosten am teuersten. Am günstigsten ist Bank C, obwohl sie den höchsten Effektivzins angibt. Fußnote
Bank A Bank B Bank C
Nominalzins (Prozent) 4,20 4,30 4,40
Effektivzins nach PAngV Fußnote(Prozent) 4,28 4,38 4,49
Schätzkosten (Prozent) 0,5 0,3
Bereitstellungszinsen Fußnoteab 2. Monat 4. Monat 13. Monat
Teilauszahlungszuschlag Fußnote (Prozent) 1
Nebenkosten gesamt (Euro) 2 583 1 550 0
Tatsächlicher Effektivzins (Prozent) 4,68 4,62 4,49
  • - = Entfällt.
  • Fußnote 1 Jeweils 20 000 Euro im Abstand von zwei Monaten. Die erste Teilauszahlung erfolgt vier Monate nach Vertragsabschluss.
  • Fußnote 2 PAngV = Preisangabenverordnung.
  • Fußnote 3 0,25 Prozent pro Monat auf den jeweils noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag.
  • Fußnote 4 Bis zur vollständigen Kreditauszahlung erhöht sich der Nominalzins für den ausgezahlten Kreditbetrag.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: