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Forwarddarlehen: Günstig raus aus teuren Krediten

finanztest 07/2005

In einigen Fällen werden Kreditnehmer ein teures ­Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung wieder los.

Forwarddarlehen

Zehn Jahre vorüber: Kredite mit einer langen Zinsbindung von beispielsweise 15 oder 20 Jahren kann der Kreditnehmer mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn seit der Auszahlung des Kredits zehn Jahre vergangen sind.

Keine Grundbuchsicherung: Baudar­lehen, die nicht durch eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, kann der Kreditnehmer kündigen, wenn seit der Auszahlung des Kredits ein halbes Jahr verstrichen ist. Die Kündigungsfrist be­trägt drei Monate.

Variabler Zinssatz: Kredite mit veränderlichem Zinssatz kann der Kreditnehmer jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Sondertilgungsrecht: Hat der Kreditnehmer das vertragliche Recht auf ­Sondertilgungen, muss er keine Vor­fälligkeitsentschädigung zahlen, wenn er nur den vertraglich zulässigen Rahmen ausschöpft.

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Tabelle: Hohe Unterschiede

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: