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Baufinanzierung: Bausparen

15.03.2011

Das Prinzip klingt einfach: Der Bausparer spart einige Jahre zu niedrigem Zinssatz an. Damit erwirbt er den Anspruch auf ein günstiges Baudarlehen, das die Bausparkasse zum Zeitpunkt der Zuteilung zusammen mit dem Guthaben auszahlt. Tatsächlich ist Bausparen aber ein hochkompliziertes Produkt, das aus einem Bündel unterschiedlicher Konditionen in der Spar- und Darlehensphase besteht.

Baufinanzierung

Wie Bausparen funktioniert

Dreh- und Angelpunkt ist der Zuteilungstermin, also der Zeitpunkt, ab dem der Bausparer die Bausparsumme, bestehend aus Darlehen und Guthaben, abrufen kann. Voraussetzung für die Zuteilung bei den meisten Tarifen: Mindestens 40 oder 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme müssen angespart sein. Außerdem muss der Vertrag die Zielbewertungszahl erreichen.

Mit der Bewertungszahl kennzeichnen die Kassen an mehreren Stichtagen im Jahr die Sparleistung jedes Bausparers. Hat der Sparer an einem Stichtag das Mindestguthaben und die erforderliche Zielbewertungszahl erreicht, wird sein Vertrag - je nach Tarif - zwei bis neun Monate später zugeteilt.

Die Bausparsumme

Wichtig ist, die monatliche Sparrate, den gewünschten Zuteilungstermin und die Bausparsumme aufeinander abzustimmen. Je höher die Summe im Verhältnis zum Sparbeitrag, desto länger muss der Bausparer auf die Zuteilung warten. Will er dann früher bauen oder kaufen, muss er die Summe zu einem möglicherweise hohen Zinssatz zwischenfinanzieren oder nachträglich herabsetzen. In jedem Fall zahlt er eine viel zu hohe Abschlussgebühr. Denn die hängt von der Bausparsumme ab.

Tipps

  • Bausparsumme. Geben Sie der Bausparkasse vor, wann Sie Ihr Guthaben und das Bauspardarlehen voraussichtlich benötigen. Lassen Sie die Bausparsumme so berechnen, dass der Vertrag mit Ihrer Sparrate zum geplanten Termin zugeteilt werden kann.
  • Zuteilungstermin. Lassen Sie sich einen Anspar- und Tilgungsplan aushändigen, aus dem der voraussichtliche Zuteilungstermin hervorgeht. Garantieren dürfen die Kassen den Zeitpunkt zwar nicht. Doch auch der prognostizierte Termin bietet Orientierung.

Nicht zu viel sparen

Aufpassen müssen Sparer, dass sie nicht über das Ziel hinausschießen. Wer zum Beispiel fleißig weiter auf das Bausparkonto zahlt, obwohl das Mindestsparguthaben erreicht ist, schadet sich. Er legt nicht nur unnötig viel Geld zu niedrigem Zins an, sondern erhält auch noch ein geringeres Darlehen. Denn die Höhe des Darlehens ergibt sich bei den meisten Tarifen aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem Sparguthaben zum Zuteilungstermin.

Zusätzlicher Nachteil eines übersparten Vertrags: Weil die Rate für das Darlehen in der Regel nicht von der Darlehenshöhe, sondern von der Bausparsumme abhängt, müssen Sparer das geringere Darlehen schneller zurückzahlen. Genauso ungünstig ist es, wenn die Bewertungszahl die Zielbewertungszahl deutlich übersteigt. Dann bleibt ebenfalls ein Teil der Sparleistung ungenutzt.

Tipps

  • Beim Abschluss. Achten Sie bereits beim Einholen des Angebots darauf, dass Sie zum Zuteilungstermin das Mindestguthaben und die Zielbewertungszahl möglichst knapp erreichen. Nur dann haben Sie Ihre Sparleistung optimal genutzt.
  • Vor Auszahlung. Lassen Sie spätestens, wenn sich der Bau konkret abzeichnet, Ihren Vertrag bei der Kasse noch einmal prüfen. Durch Sonderzahlungen und/oder eine Erhöhung der Bausparsumme können Sie ihn oft noch optimieren.

Abgeltungssteuer

Auch Bausparverträge fallen unter die neue Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Sie gilt seit dem 1. Januar 2009. Was viele nicht wissen: Sie mussten ihre Bausparzinsen auch vorher schon als Zinseinkünfte versteuern, und zwar mit ihrem persönlichen Steuersatz. Das war für viele ungünstiger als die jetzt gültige Versteuerung von 25 Prozent. Die Bausparkasse führt die Abgeltungssteuer für alle Zinserträge ab, für die ihr kein Freistellungsauftrag vorliegt. Ausnahme. Erträge aus einem Riester-Bausparvertrag bleiben von der Abgeltungssteuer verschont.

Tipp

Einen Freistellungsauftrag müssen jetzt auch Bausparer erteilen, deren Bausparzinsen bislang vom Zinsabschlag befreit waren, weil sie Wohnungsbauprämie oder Sparzulage erhielten oder ihre Guthaben nur mit bis zu 1 Prozent verzinst wurde. Diese Sonderregelungen sind weggefallen.

Die aktuellen Tests von Bausparkassen und Tarifen finden Sie in der Übersicht.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: