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Schrottimmobilien: Tipps

finanztest 06/2003

Schrottimmobilien

Verjährung. Beachten Sie, dass die meisten Altfälle Ende 2004 verjähren.

Beratung. Wenn Sie rechtliche Schritte ergreifen wollen, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt aufsuchen, um Ihre Chancen zu klären. Anwälte für Bankrecht finden Sie zum Beispiel über den Deutschen Anwaltverein (Tel. 0 180 5/18 18 05).

Vergleich. Fragen Sie Ihren Anwalt nach Möglichkeiten für einen Vergleich mit der Bank. Inzwischen gibt es umfangreiche Vergleichs- und Mediationsrunden, an denen Anlegeranwälte und Banken teilnehmen. Hier können Betroffene zumindest einen Teil ihres Geldes zurückerhalten.

Staatshaftung. Verfolgen Sie das beantragte EU-Vertragsverletzungsverfahren. Vielleicht muss die Bundesrepublik den Opfern, die bereits beim BGH abgewiesen wurden, Schadenersatz leisten.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: