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Kinder: Nachbar muss Spielturm dulden

Kinder Meldung
Ein kleiner privater Spielturm darf sogar dicht am Nachbargrundstück stehen.

finanztest 07/2008

Der Bewohner einer Doppelhaushälfte in Rheinland-Pfalz muss den Kinderturm auf dem Nachbargrundstück dulden. Er hatte geklagt, weil nebenan ein Holzturm zum Spielen errichtet worden war. Der Turm grenzt mit einem Abstand von nur 1,50 Metern an das Grundstück des Klägers und ist 3,50 Meter hoch und 2,80 Meter lang. Dem Kläger gefiel es nicht, dass die Kinder vom Spielturm auf sein Grundstück schauen konnten. Außerdem sei der Kinderlärm von dort nicht zumutbar. Vor Gericht verlangte er ein Einschreiten der Baubehörde.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies die Klage ab (Az. 4 K 25/08.NW). In einem Wohngebiet sei der typische Lärm eines Kinderspielplatzes hinzunehmen. Ein Abstand zum Nachbargrundstück müsse nicht eingehalten werden, weil der Spielturm weder übermäßig Tageslicht wegnehme noch eine Gefahr für eine Brandübertragung vom Spielturm auf das Wohnhaus des Klägers bestehe.

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23.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: