Eigentümergemeinschaft: Neue Mehrheiten
Das neue Wohnungseigentumsgesetzt macht es Eigentümergemeinschaften leichter, ihr Haus zu modernisieren. Einzelne Querulanten können den Investitionswillen einer gesamten Hausgemeinschaft nun nicht mehr blockieren. Grund: Statt wie bisher nur einstimmig können die Wohnungsbesitzer nun mit Mehrheit beschließen, ihr Haus zu modernisieren. Ganz oben auf der Wunschliste vieler Eigentümer: Der Einbau eines Aufzugs oder der Anbau von Balkonen.
Finanztest erklärt die neuen Abstimmungsregeln für Eigentümergemeinschaften, sagt, wer Kredite und Zuschüsse für die Modernisierung vergibt und worauf Wohnungsbesitzer bei der Planung achten sollten.
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