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BHW Bausparen: Bausparkasse kündigt Kunden

BHW Bausparen Meldung

25.10.2007

Die BHW Bausparkasse will sich offenbar von gutverzinsten Bausparverträgen trennen. Zum Nachteil der Sparer. Die Tochter der Postbank kündigte vielen Kunden die Auszahlung ihrer Bausparverträge zum 24. Oktober an. Das ist rechtswidrig, warnen Verbraucherschützer. Sparer, die ihr Guthaben derzeit nicht benötigen, würden dadurch benachteiligt. Sie verlören Zinsen und müssten gegebenenfalls höhere Steuern zahlen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät den betroffenen BHW-Kunden, der Zwangsauflösung ihres Bausparvertrags zu widersprechen. test.de nennt Details.

(Update 25.10.2007)

Tipp: Sparern, die sofort handeln und der Vertragsauflösung widersprechen, kündigt die BHW vorerst nicht. Siehe Absatz am Ende der Meldung.

Verträge aus den 1990er Jahren

Die betroffenen Bausparverträge stammen aus den 1990er Jahren. Die BHW, der Baufinanzierer der Postbank, hatte damals mit attraktiven Anlagezinsen von bis zu fünf Prozent geworben. Viele Kunden griffen zu. Auch solche, die keine Baufinanzierung, sondern nur eine attraktive Geldanlage suchten. Die BHW spekulierte damals auf langfristig steigende Marktzinsen, um ihre Hochzinsverträge zu refinanzieren. Eine Fehleinschätzung, die der Bausparkasse bis heute hohe Zinslasten beschert. Dieser Zinslast will sich die BHW nun entledigen - durch Auflösung der hochverzinsten Bausparverträge. Nach Auskunft der BHW sind etwa 7 000 Kunden betroffen.

Vertragsauflösung unzulässig

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält die einseitige Vertragsauflösung für unzulässig. Es gebe keine Rechtsgrundlage dafür. Die seinerzeit vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge sehen eine solche Kündigungsmöglichkeit bei einer vollständigen Vertragsansparung nicht vor. Auch der von der BHW Bausparkasse angeführte und in den Vertragsbedingungen enthaltene Vertragszweck und dessen angebliches Erreichen durch die vollständige Ansparung der Bausparsumme könne nicht als Legitimation für eine einseitige Vertragsauflösung herangezogen werden, sagen die Finanzexperten der Verbraucherzentrale. Betroffene BHW-Kunden sollten der Zwangsauflösung ihres Bausparvertrags deshalb schriftlich widersprechen.

Musterschreiben online

Die Verbraucherzentralen Bremen und Nordrhein-Westfalen halten ein Musterschreiben bereit. Das Musterschreiben und weitere Infos gibt es online unter vz-nrw.de.

(Update 25.10.2007)

Sparern, die noch bis Freitag, den 26. Oktober, der Auflösung ihres Bausparvertrages schriftlich widersprechen, kündigt die BHW vorerst nicht. Sie wartete mit der Auszahlung des Guthabens bei Widerspruch noch das Schlichtungsverfahren der Ombudsfrau der privaten Bausparkassen ab, so die BHW gegenüber test.de. Mit einer Entscheidung der Ombudsfrau ist noch dieses Jahr zu rechnen.

Tipp: Verwenden Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und schicken Sie den Widerspruch sofort mit Einschreiben und Rückschein an die BHW. Damit sind sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie den Musterbrief per Telefax an die BHW unter 0 51 51–18 30 01 senden, bitten Sie unbedingt um eine Eingangsbestätigung des Faxes. Falls Sie die nicht erhalten, müssen Sie das Schreiben auf den Postweg mit Einschreiben geben.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: