Autoversicherung: Tipps
08.11.2005
- Wechsel. Sie können Ihre Versicherung im Regelfall bis Ende November kündigen. Sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist haben Sie, wenn der Beitrag gestiegen oder ein Schaden eingetreten ist. Das gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung in den Typ- oder Regionalklassen teurer wird.
- Kündigung. Sie müssen schriftlich kündigen. Von Verträgen mit abweichenden Regelungen abgesehen muss das Kündigungsschreiben in diesem Jahr bis einschließlich Mittwoch, 30. November, bei Ihrer Versicherung ankommen. Schicken Sie es zur Sicherheit als Einschreiben mit Rückschein oder bestehen Sie, wenn noch genug Zeit ist, auf einer Bestätigung der Kündigung noch vor Ablauf der Kündigungsfrist.
- Teilkasko. Wenn Sie überlegen, von der Vollkasko in die Teilkasko zu wechseln, sollten Sie vorher gezielt beim Versicherer nachfragen. Wenn Sie bereits mehrere Jahre Vollkasko versichert waren ohne dass ein Schaden auftrat, ist die Vollkasko für Sie möglicherweise günstiger als die Teilkasko. Denn einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der Voll-, nicht aber in der Teilkasko.
- Selbstbeteiligung. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Das spart Beitrag. Liegt die Selbstbeteiligung in der Teilkasko viel höher, müssen Sie zu viele Schäden selbst zahlen.
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