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Telefonieren im Auto: Organizer auch verboten

test 02/2007

Das Verbot, als Fahrzeugführer während der Fahrt mit einem Mobiltelefon zu hantieren, gilt gleichermaßen auch für die Benutzung von Organizern mit Telefonfunktion, stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt klar (Az. 3 Ss 219/05 vom 27. November 2006). Der Minicomputer ist rechtlich wie ein Mobiltelefon zu behandeln, selbst wenn er während der Fahrt nicht zum Telefonieren, sondern zum Beispiel als Organisator oder Internetzugang genutzt wird.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: