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Strafzettel im Ausland: Souvenir Knöllchen

Strafzettel im Ausland Meldung

test 06/2003

Wer in Italien die Maut nicht zahlt, bekommt zwar den Bußgeldbescheid geschickt, doch die deutschen Ordnungsämter stellen ihn nur zu, vollstrecken aber nicht. Denn der geplante Rahmenbeschluss zur „gegenseitigen Anerkennung von Geldbußen“ wird noch immer verhandelt. Falls er kommt, muss er noch in nationales Recht umgesetzt werden. In der Zwischenzeit versuchen einige skandinavische Länder, über ein Londoner Inkassobüro Bußgelder einzutreiben. Niederländische Städte beauftragen deutsche Anwälte. Die verschicken zwar harsche Schreiben und drohen mit Klage, doch ist bisher kein Fall bekannt, in dem die auch eingereicht wurde. Nach gängiger Rechtsprechung können Forderungen fremder Staaten so nicht eingetrieben werden. Ausnahme: Österreich.

Allerdings können Urlauber sofort vor Ort zur Kasse gebeten werden. Da sind hohe Geldbußen fällig: zum Beispiel 300 Euro bei 20 km/h Tempoüberschreitung in Spanien. Parksündern droht die Parkkralle, bei anderen Verstößen Beschlagnahme von Papieren, Kennzeichen, Führerschein oder des Autos. Außerdem speichern die Behörden Ordnungswidrigkeiten im Computer.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: