Nach dem Unfall: Polizei ist nicht immer erforderlich
Nach einem Crash sollten Sie umgehend anhalten, Warnblinklicht und Warndreieck einschalten.
- Bei kleineren Schäden nicht unnötig den Verkehr blockieren, vielmehr muss die Fahrbahn schnellstmöglich geräumt werden.
- Umriss der Autos mit Kreide markieren. Noch besser: Von unterschiedlichen Standpunkten aus Fotos machen.
- Bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen, einem vorgetäuschten, provozierten Unfall oder bei Verletzten sollte unbedingt die Polizei unter 110 oder 112 gerufen werden. Sonst muss die Polizei nicht geholt werden. Wird sie doch gerufen, muss sie auch kommen – bei Blechschäden kann das dauern. Viele Geschädigte glauben, sie verhelfe ihnen zu ihrem Recht. Doch bei kleinen Schäden stellt sie nur ohne Beweisaufnahme die Personalien und den Sachverhalt fest.
- Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den „Europäischen Unfallbericht“ aus, der als Formular schon im Auto liegen sollte. Dort nur den Hergang schildern, kein Schuldanerkenntnis abgeben.
- Kennzeichen notieren, ebenso Adressen von Fahrer und Zeugen.
- Möglichst rasch einen Anwalt aufsuchen. Ihrer eigenen Versicherung müssen Sie den Schaden innerhalb einer Woche melden.
- Läuft ein Ermittlungsverfahren oder ein Bußgeldbescheid gegen Sie, müssen Sie dies der Versicherung mitteilen.
- Ist der Gegner im Ausland versichert, den Unfall ans Deutsche Büro Grüne Karte melden: Postfach 10 14 02, 20009 Hamburg.
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