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Schadenersatz: Was die Versicherung zahlen muss

test 06/2003

Die gegnerische Haftpflicht ersetzt den Schaden zu 100 Prozent nur, wenn ihr Kunde allein schuld ist. Trifft den Geschädigten eine Teilschuld, zum Beispiel 30 Prozent, weil er zu schnell fuhr, wird gekürzt. Der Schadenersatz besteht im Wesentlichen aus:

Autounfall

Reparatur: Reparaturkosten und Wertminderung dürfen nicht über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts liegen (BGH, Az. VI ZR 66/98). Das gilt nur in der Haftpflicht, in der Kasko gilt maximal der Wiederbeschaffungswert. Entsteht durch die Reparatur eine Wertverbesserung, zum Beispiel durch Einbau eines neuen Motors, müssen Sie einen Teil selbst zahlen. Manche Gesellschaft verzichtet auf diesen „Abzug Neu für Alt“, wenn Sie in eine ihrer Werkstätten fahren. Der Wagen muss aber nicht repariert werden. Sie dürfen auch den Betrag aus dem Gutachten (ohne Mehrwertsteuer) verlangen und mit der Beule weiterfahren.

Totalschaden: Liegen die Reparaturkosten über der 130-Prozent-Grenze, zahlt die Versicherung den Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler kosten würde. Abgezogen wird der Restwert, den das Schrottauto noch hat. Auch An- und Abmeldekosten sowie das neue Kennzeichen zahlt die Versicherung.

Wertminderung: Ist der Wagen weniger als 100 000 Kilometer gelaufen, war unfallfrei und – von Ausnahmen abgesehen – jünger als fünf Jahre, wird auch der Wertverlust ausgeglichen: bei Gebrauchten etwa 10 bis 15 Prozent der Reparatursumme, bei Neuwagen bis 30 Prozent.

Mietwagen: Bei Totalschaden wird meist für bis zu 14 Tage ein Mietwagen gestellt. Einen Teil der Rechnung muss der Nutzer selbst bezahlen, da er Kosten am eigenen Pkw spart. Bisher waren das meist 15 Prozent, doch neuere Rechtsprechung verlangt nur 5 Prozent (Amtsgericht Rosenheim, Az. 14 C 406/92). Wer auch diesen Abzug vermeiden will, wählt einen um eine Klasse kleineren Mietwagen. Vorher sollten Sie mit zwei bis drei Anrufen Preise vergleichen (Az. 7 U 296/93). Den Mietwagen erhält aber nur, wer mindestens 20 Kilometer täglich fährt, sonst wäre ein Taxi billiger (Landgericht Baden-Baden, Az. 120/02). Auch Radfahrer erhalten Nutzungsausfall: etwa 10 Euro täglich (Kammergericht Berlin, Az. 18 U 276/92).

Personenschäden: Sofort zum Arzt gehen, sonst werden die Beschwerden eventuell nicht als Unfallfolge anerkannt. Was selbst mancher Anwalt vergisst: Fallen Hausfrau oder Hausmann aus, besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: