Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentümer müssen stets gemeinsam entscheiden, welchen Weg sie mit der Wohnanlage gehen. Sie wählen einen Eigentumsverwalter als Steuermann und geben den Kurs vor. Dann bestimmen die Eigentümer zum Beispiel, wie viel Hausgeld der Verwalter von jedem Eigentümer eintreiben soll, welche Bauvorhaben als nächstes anstehen und wofür die Instandhaltungsrücklage verwendet wird. Doch wehe, die Eigentümergemeinschaft ist sich uneins. Für diesen Fall sollten Wohnungseigentümer ihre Rechte genau kennen.
Was Interessenten vor dem Kauf prüfen sollten
Um potentiellem Streit so früh wie möglich aus dem Weg zu gehen, sollten sich potentielle Käufer einer Wohnung genau ansehen, in was für eine Gemeinschaft sie eintreten würden. Sie sollten insbesondere diese Fragen klären:
- Gibt es einen Mehrheitseigentümer, der andere Eigentümer überstimmen kann? Informationen darüber stehen in der Teilungserklärung.
- Gibt es aktuellen Streit in der Gemeinschaft und stehen wichtige und möglicherweise kostspielige Projekte an? Antworten auf diese Fragen lassen sich mit Hilfe der Beschlusssammlung nachvollziehen.
- Wie wird das Hausgeld verwendet? Und wie hoch sind die Rücklagen der Gemeinschaft? Diese Informationen schlüsselt die Jahresabrechnung auf.
- Welche Bestimmungen gelten für den Verwalter? Um das herauszufinden, sollten Kaufinteressenten in den Verwaltervertrag schauen.
Ärger mit dem Eigentumsverwalter
Wenn Eigentümergemeinschaften zerstritten sind, haben die Hausverwalter leichtes Spiel. Denn um einen Verwalter zu wählen oder auch abzuwählen, brauchen die Eigentümer eine Mehrheit. Besonders häufig beklagen Eigentümer, dass der Verwalter Beschlüsse nicht umsetze, bei Baumängeln untätig bleibe und bestimmte Handwerker und Hausmeister bevorzuge. Das berichtet der Verein Wohnen im Eigentum. Die Experten von Finanztest zeigen, wie sich die Eigentümer gegen den Hausverwalter durchsetzen können.
Verwaltungsbeirat braucht eine Versicherung
Ehrenamtliche Verwaltungsbeiräte können teure Fehler machen. Den Schaden müssen sie trotzdem selbst bezahlen – oder ihr Versicherer. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung steht für finanzielle Folgen Ihrer Fehler ein. Außerdem prüft der Versicherer, ob eine Forderung auf Schadenersatz gerechtfertigt ist und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Meldungen
Frage und AntwortKeine Kopien vom Verwalter
19.03.2013 - Harald S., Wiesbaden: Ich habe nicht immer Zeit, an den Versammlungen der Eigentümergemeinschaft teilzunehmen. Kann ich vom Hausverwalter verlangen, dass er mir Kopien der Unterlagen zusendet?Zur Meldung
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22.01.2013 - Eisregen und Neuschnee in großen Teilen Deutschlands. Das stellt auch Hausbesitzer und Mieter vor Herausforderungen: Wer im Winter nicht rechtzeitig Schnee räumt oder bei Glatteis Sand oder Granulat streut, riskiert hohe Schadenersatzforderungen. Was genau beim Winterdienst Pflicht ist und wer ihn machen muss, hängt von den Regeln vor Ort ab. test.de erklärt die wichtigsten Regeln und sagt, wie Sie teure Schadenersatzforderungen verhindern.Zum Special
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