Private Unfallversicherung
Jedes Jahr passieren in Deutschland etwa neun Millionen Unfälle. Manchmal tragen Betroffene fortwährende Gesundheitsprobleme davon. Eine private Unfallversicherung lindert die finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie zahlt eine vorab vereinbarte Summe, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erleidet – unabhängig davon, ob ein Unfall zu Hause, in der Freizeit oder bei der Arbeit passiert.
Viele Menschen haben eine schlechte Police
Dauerhaft heißt in der Regel „für mindestens drei Jahre“. Mit der Geldsumme lässt sich zum Beispiel eine Wohnung behindertengerecht umbauen. Viele Menschen haben eine Unfallversicherung, aber viele haben eine schlechte, die nicht immer oder im Ernstfall zu wenig zahlt. Die angebotenen Tarife sind sehr unterschiedlich, wie der Test zeigt: Unfallversicherung: Raus aus miesen Policen.
Sogenannte Gliedertaxe ist Maßstab
Nach einem schweren Unfall erhält ein Verunglückter einen bestimmten Anteil der vereinbarten Versicherungssumme aus seiner Unfallversicherung, der vom Grad seiner Invalidität abhängt. Den Invaliditätsgrad legen die Gesellschaften nach einer Liste der Körperteile, der Gliedertaxe, fest. Die Gliedertaxen unterscheiden sich teilweise, sowohl zwischen einzelnen Versicherern als auch zwischen den verschiedenen Tarifen eines Anbieters. Ein Betroffener erhält dadurch je nach Tarif bei gleicher Beeinträchtigung eine unterschiedliche Geldleistung. Die große Summe, die ein Unternehmen bei einer schweren Beeinträchtigung zahlt, ist das entscheidende Kriterium für die Wahl der privaten Unfallversicherung. Sinnvoll sind Tarife mit einer Progression, bei der sich die Geldleistung bei Vollinvalidität um ein Vielfaches der Versicherungssumme erhöht.
Weniger Schutz bei Vorschäden
Ist jemand schwerbehindert oder pflegebedürftig, kann er meist keine Unfallversicherung mehr abschließen. Bei kleineren Vorerkrankungen sind die Unfallversicherer aber weniger streng als zum Beispiel die privaten Krankenversicherer. Sollte ein Versicherter, der einen Unfall erleidet, bereits größere Vorschädigungen (mehr als 25 Prozent) haben, kann es jedoch sein, dass er nicht so viel Geld wie erwartet aus der Versicherung bekommt. Eventuell werden Vorschädigungen des betroffenen Körperteils auf die durch den Unfall entstandenen Beeinträchtigungen angerechnet. Hat ein Versicherter zum Beispiel an einem Autorennen teilgenommen als der Unfall geschah oder ist der Unfall Folge von Kriegsereignissen oder durch radioaktive Strahlung verursacht, bekommt er keinen Schutz.
Wichtiger Blick ins Kleingedruckte
Eine Unfallversicherung zahlt im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung nur nach einem Unfall, und nicht – außer in Ausnahmefällen – zum Beispiel auch für die Folgen psychischer Erkrankungen. Aber selbst wenn dem ersten Anschein nach alles für einen Unfall spricht, kann es sein, dass ein Kunde kein Geld bekommt. Ist ein Unfall zum Beispiel Folge einer Bewusstseinsstörung durch Alkohol-, Medikamentenmissbrauch oder einen epileptischen Anfall oder geschieht ein Unfall nach einem Herzinfarkt, zahlen viele Versicherer nicht. Nur sehr gute Tarife leisten dann – zumindest zum Teil. Es lohnt sich, in den Bedingungen darauf zu achten, was in solchen Fällen gilt.
Schnelltests

App von SureNowVersicherungsschutz per Smartphone
29.01.2013 - Die Deutsche Telekom steigt über ihre Tochtergesellschaft SureNow ins Versicherungsgeschäft ein. Das erste Produkt ist eine Wintersportversicherung für Ausrüstung und Unfälle, entweder für Ski- oder für Snowboardfahrer. Beide Policen können tageweise per Smartphone abgeschlossen werden. Snowboard ist einen Euro teurer pro Tag. Die Versicherungsexperten von Finanztest haben den Schutz auf den Prüfstand gestellt.Zum Schnelltest
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- Unfallversicherung der Ergo Direkt per App: 22.09.2011
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VersicherungsombudsmannHilft bei Ärger mit der Versicherung
17.05.2013 - Es ist ärgerlich, wenn der Versicherer nicht so reguliert, wie es der Kunde erwartet. Wenn er zum Beispiel nach einem Unfall nicht zahlt, bei einem Einbruchdiebstahl nur die Hälfte des Schadens erstattet oder den Schadensfreiheitsrabatt vom Vorversicherer nicht übernimmt. Rund 17 300 Kunden waren im Jahr 2012 mit ihrem Versicherer unzufrieden und haben sich beim Ombudsmann für Versicherungen beschwert. Jetzt hat der Ombudsmann Bilanz gezogen.Zur Meldung
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