Steuertipps für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben mehrere Chancen zum Steuersparen: Sie können mit dem Arbeitgeber geldwerte Vorteile wie Kindergartenzuschüsse vereinbaren. Und bei der Gehaltsabrechnung lohnt sich ein Freibetrag. Für viele Ehepaare zahlt sich ein Wechsel der Steuerklassen aus. Außerdem können alle Werbungskosten absetzen, wenn ihre Ausgaben für den Beruf über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 000 Euro im Jahr liegen.
Arbeitnehmer und ihre Werbungskosten
Pauschal erkennt das Finanzamt 1 000 Euro im Jahr als Werbungskosten an. Dieser Arbeitnehmerpauschbetrag wirkt sich schon bei der Lohnabrechnung aus. Viele Lohnsteuerzahler setzen über die Steuererklärung mehr ab – vor allem für den Arbeitsweg, Dienstreisen, Arbeitszimmer, Fortbildungen, berufliche Zweitwohnungen oder Umzüge. Schon wer 15 Kilometer von der Firma entfernt wohnt und 230 Tage im Jahr arbeitet, schafft die Grenze von 1 000 Euro im Jahr.
Freibetrag und optimale Steuerklasse
Vor allem Ehepaare können mit der Wahl der Steuerklassen die Lohnsteuer drücken. Oft erhöhen sie damit auch Leistungen wie das Elterngeld, das Mutterschaftsgeld oder das Arbeitslosengeld. Für Alleinerziehende ist die Steuerklasse II am besten, weil dort ihr spezieller Entlastungsbetrag eingearbeitet ist. Viele Arbeitnehmer senken außerdem mit einem Freibetrag ihre Lohnsteuer. Sie bekommen ihn zum Beispiel vom Finanzamt, wenn ihre Werbungskosten höher als 1 600 Euro im Jahr sind.
Geldwerter Vorteil statt Lohnerhöhung
Für Lohnerhöhungen oder Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld zahlen Arbeitnehmer Steuern und oft auch Sozialabgaben. Die können sie sparen, wenn sie stattdessen mit dem Arbeitgeber geldwerte Vorteile vereinbaren. Infrage kommen zum Beispiel Benzingutscheine, Jobtickets und Zuschüsse zum Kindergartenbeitrag oder zu einem Gesundheitskurs.
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