Steuertipps für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben mehrere Chancen zum Steu­ersparen: Sie können mit dem Arbeit­geber geld­werte Vorteile wie Kinder­garten­zuschüsse vereinbaren. Und bei der Gehalts­abrechnung lohnt sich ein Frei­betrag. Für viele Ehepaare zahlt sich ein Wechsel der Steuerklassen aus. Außerdem können alle Werbungs­kosten absetzen, wenn ihre Ausgaben für den Beruf über dem Arbeitnehmerpausch­betrag von 1 000 Euro im Jahr liegen.

Arbeitnehmer und ihre Werbungs­kosten

Pauschal erkennt das Finanz­amt 1 000 Euro im Jahr als Werbungs­kosten an. Dieser Arbeitnehmerpausch­betrag wirkt sich schon bei der Lohnab­rechnung aus. Viele Lohn­steuerzahler setzen über die Steuererklärung mehr ab – vor allem für den Arbeitsweg, Dienst­reisen, Arbeits­zimmer, Fort­bildungen, berufliche Zweit­wohnungen oder Umzüge. Schon wer 15 Kilo­meter von der Firma entfernt wohnt und 230 Tage im Jahr arbeitet, schafft die Grenze von 1 000 Euro im Jahr.

Frei­betrag und optimale Steuerklasse

Vor allem Ehepaare können mit der Wahl der Steuerklassen die Lohn­steuer drücken. Oft erhöhen sie damit auch Leistungen wie das Eltern­geld, das Mutter­schafts­geld oder das Arbeits­losengeld. Für Allein­erziehende ist die Steuerklasse II am besten, weil dort ihr spezieller Entlastungs­betrag einge­arbeitet ist. Viele Arbeitnehmer senken außerdem mit einem Frei­betrag ihre Lohn­steuer. Sie bekommen ihn zum Beispiel vom Finanz­amt, wenn ihre Werbungs­kosten höher als 1 600 Euro im Jahr sind.

Geld­werter Vorteil statt Lohn­erhöhung

Für Lohn­erhöhungen oder Sonderzah­lungen wie das Weihnachts­geld zahlen Arbeitnehmer Steuern und oft auch Sozial­abgaben. Die können sie sparen, wenn sie statt­dessen mit dem Arbeit­geber geld­werte Vorteile vereinbaren. Infrage kommen zum Beispiel Benzin­gutscheine, Jobti­ckets und Zuschüsse zum Kinder­gartenbeitrag oder zu einem Gesund­heits­kurs.

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