Kaufrecht: Umtausch und Reklamation
Grundsätzlich gilt: Gekauft ist gekauft. Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Allerdings: Viele Geschäfte tauschen aus Kulanz um. Ein gesetzliches Widerrufsrecht haben nur Versandhandels- oder Onlineshop-Kunden. Bei so genannten Fernabsatzgeschäften schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor: Der Käufer hat 14 Tage Widerrufsfrist. Wenn er innerhalb dieser Frist widerruft, muss er die Ware zurückschicken und bekommt dafür sein Geld zurück.
Gewährleistung gesetzlich geregelt
Wichtigstes Reklamationsrecht: Im Rahmen der Sachmängelgewährleistung haben Händler zwei Jahre lang dafür einzustehen, dass die Ware bei Lieferung einwandfrei ist. Wenn ein Mangel auftritt, gilt in den ersten sechs Monaten die gesetzliche Vermutung: Die Ware war von Anfang an fehlerhaft. Danach hat der Käufer die Beweislast. Verjährung tritt zwei Jahre nach Lieferung ein. Käufer mangelhafter Produkte können Nacherfüllung verlangen, den Kauf rückgängig machen („Wandlung“) oder einen Teil des Geldess zurückfordern (Herabsetzung des Kaufpreises oder „Minderung“).
Herstellergarantie freiwillig
Unabhängig von der Gewährleistung gibt es oft auch eine Herstellergarantie. Sie ist freiwillig. Der Hersteller kann den Umfang frei bestimmen. Meist heißt „Zwei Jahre Garantie“: Der Hersteller steht die genannte Zeit lang für einwandfreie Funktion ein. Etwaige Mängel müssen nicht schon bei Lieferung vorgelegen haben. Wichtig: Verbraucher brauchen sich nicht auf die Herstellergarantie verweisen zu lassen. Sie können sich stets an den Händler halten und Gewährleistung fordern.
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