Kaufrecht: Umtausch und Reklamation

Grund­sätzlich gilt: Gekauft ist gekauft. Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Allerdings: Viele Geschäfte tauschen aus Kulanz um. Ein gesetzliches Widerrufs­recht haben nur Versand­handels- oder Online­shop-Kunden. Bei so genannten Fern­absatz­geschäften schreibt das Bürgerliche Gesetz­buch (BGB) vor: Der Käufer hat 14 Tage Widerrufs­frist. Wenn er inner­halb dieser Frist widerruft, muss er die Ware zurück­schi­cken und bekommt dafür sein Geld zurück.

Gewähr­leistung gesetzlich geregelt

Wichtigstes Reklamations­recht: Im Rahmen der Sachmängelgewähr­leistung haben Händler zwei Jahre lang dafür einzustehen, dass die Ware bei Lieferung einwand­frei ist. Wenn ein Mangel auftritt, gilt in den ersten sechs Monaten die gesetzliche Vermutung: Die Ware war von Anfang an fehler­haft. Danach hat der Käufer die Beweislast. Verjährung tritt zwei Jahre nach Lieferung ein. Käufer mangelhafter Produkte können Nach­erfüllung verlangen, den Kauf rück­gängig machen („Wandlung“) oder einen Teil des Geldess zurück­fordern (Herab­setzung des Kauf­preises oder „Minderung“).

Herstel­lergarantie freiwil­lig

Unabhängig von der Gewähr­leistung gibt es oft auch eine Herstel­lergarantie. Sie ist freiwil­lig. Der Hersteller kann den Umfang frei bestimmen. Meist heißt „Zwei Jahre Garantie“: Der Hersteller steht die genannte Zeit lang für einwand­freie Funk­tion ein. Etwaige Mängel müssen nicht schon bei Lieferung vorgelegen haben. Wichtig: Verbraucher brauchen sich nicht auf die Herstel­lergarantie verweisen zu lassen. Sie können sich stets an den Händler halten und Gewähr­leistung fordern.

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