Auslandsreisekranken-, Reiserücktritt- und Reisegepäckversicherung
Ganz egal, in welches Land der Urlaub geht: Es ist sinnvoll, eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Das schützt vor unnötigen Kosten und bietet zusätzlichen Service, zum Beispiel einen notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland. Für Urlauber kann sich ein Vergleich von Auslandsreise-Krankenversicherungen lohnen – das zeigen die regelmäßigen Tests der Stiftung Warentest. Allerdings sollte niemand allein nach dem Preis die Versicherung auswählen. Entscheidend sind auch die Bedingungen. Denn oft hängt es von wenigen Worten im Vertrag ab, ob die Versicherung im Ernstfall zahlt oder nicht.
Für Reisen innerhalb Europas
Die Krankenkasse übernimmt für gesetzlich Versicherte die Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen in Europa. Doch selbst in europäischen Urlaubsländern und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, beispielsweise Türkei oder Tunesien, passiert es häufig, dass gesetzlich Versicherte wie Privatpatienten behandelt werden. Etwa dann, wenn sie vom Hotelpersonal oder Touristenbüro zu Privatärzten geschickt oder vor der Behandlung im Krankenhaus nicht nach ihrer Versicherungskarte gefragt werden. In solchen Fällen müssen sie die Rechnung selbst bezahlen. Das kann teuer werden. Private Auslandsreisekrankenversicherer übernehmen solche Kosten in einem Notfall.
Krankenrücktransport nach Hause
Die gesetzliche Krankenkasse kommt nie für einen Krankenrücktransport nach Deutschland auf. Ist ein Rücktransport notwendig, springt der Auslandsreise-Krankenversicherer ein. Manche Versicherer zahlen jedoch nur, wenn ein Rücktransport von Kranken oder Verletzten medizinisch notwendig ist. Andere zahlen, wenn ein Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage dauert. Andere wiederum übernehmen die Transportkosten, wenn der Rücktransport in die Heimat medizinisch sinnvoll ist. In den Vergleichen bewertet die Stiftung Warentest, wie kundenfreundlich die Klauseln zum Krankenrücktransport sind.
Weltweit verreisen
Bei Reisen außerhalb Europas sollten gesetzlich Krankenversicherte immer eine private Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Denn die Krankenkasse übernimmt jenseits der europäischen Länder weder die Kosten für Arzt, Krankenhaus, noch für Medikamente. In Ländern wie USA, Australien oder Kanada sind die Kosten für eine medizinische Behandlung besonders hoch.
Zusatztarif für Privatpatienten
Privat Krankenversicherte sollten prüfen, ob sie im Urlaub ausreichend versichert sind. In den meisten Tarifen der Privaten Krankenversicherung haben Versicherte vollen Versicherungsschutz, auch weltweit. Manche Tarife enthalten jedoch keinen Krankenrücktransport. Dann sollten Privatversicherte prüfen, ob zusätzlich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung notwendig ist.
Reiserücktrittversicherung
Wenn der Urlaub platzt, ist es gut, eine Reiserücktrittsversicherung zu haben. Für teure Reisen und für Reisen mit Kindern ist diese Police fast immer sinnvoll. Ohne Versicherung müssen Zurücktretende im Ernstfall leicht 80 Prozent des Reisepreises als Stornokosten zahlen, wenn sie wenige Tage vor Reisestart absagen. Eine Rücktrittversicherung kommt für die Stornokosten auf. Auch für diese Versicherung lohnt ein Vergleich. Sehr gute Tarife bieten umfassenden Schutz. Die Versicherer springen nicht nur im Falle eines Reiserücktritts ein, sondern bezahlen auch zusätzliche Rückreisekosten, wenn Urlauber wegen einer Krankheit oder einem Unfall ihre Erholung vorzeitig abbrechen müssen.
Reisegepäckversicherung
Urlauber sollten genau abwägen, ob Sie eine Reisegepäckversicherung brauchen. Sie ist vergleichsweise teuer und leistet nur unter strengen Auflagen. Wer sich dennoch für den Abschluß entscheidet, findet hier eine Marktübersicht von Reisegepäckversicherern.
Meldungen

Chat Auslandsreise-KrankenversicherungIhre Fragen rund um die Reiseversicherung
21.05.2013 - Bald werden die Urlaubskoffer gepackt – und das Wichtigste nimmt nicht viel Platz weg: Eine Versicherung, die bei Krankheit oder Unfall im Ausland einspringt. In vielen Ländern ist sie ein Muss. So bekommen gesetzlich Versicherte etwa in den USA oder Thailand keine Kosten bei Krankheit erstattet. Und auch in Europa hat der Standardschutz oft Lücken. Am Mittwoch, den 29.05.2013 geht es im Chat auf test.de um Ihre Fragen rund um die Reiseversicherung.Zur Meldung
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- Kurzurteil: Reiserücktritt21.03.2013
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