Prozesskosten- und Beratungshilfe

Guter Rat ist nicht immer teuer. In manchen Städten gibt es für wenig Geld öffent­liche Rechts­auskünfte. Mietern hilft der Mieter­ver­ein, Arbeitnehmern die Gewerk­schaft, und auch Rechts­anwälte kosten oft weniger Geld als vermutet. Verbraucherzentralen bieten ebenfalls preis­werte Rechts­beratung zu einer ganzen Reihe von Themen. Und wer sehr wenig Geld hat, kann Beratungs­hilfe beantragen.

Wann die Hilfe greift

Rechts­suchende, die Anspruch auf diese Unterstüt­zung haben, müssen für die Beratung beim Rechts­anwalt nur 10 Euro selbst zahlen. Darüber hinaus gehende Honorare über­nimmt die Staats­kasse. Geht der Rechts­streit vor Gericht, zahlt wieder der Start. Prozess­kosten­hilfe heißt das dann. Voraus­setzung außer einem Einkommen unter­halb der Grenzen: Der Betroffene hat mit seinem Antrag oder seiner Klage Aussicht auf Erfolg. Fein raus sind Ratsuchende mit Rechtsschutzversicherung: Wenn sie die richtige Police haben, zahlt der Versicherer – den Anwalt, Gutachterhonorare, Gerichts­kosten und was sonst noch anfällt.

Manchmal hilft der Ombuds­mann

Keine Rechts­beratung, aber auch hilf­reich: Bei Streit mit Banken, Versicherungen, der Bahn, Fluggesell­schaften und vielen anderen Unternehmen mehr können sich Kunden an einen Ombuds­mann wenden. Der soll zwischen Kunden und Unternehmen vermitteln. In vielen Branchen und Fällen ist sein Urteil für das Unternehmen verbindlich. Kunden können stets noch vor Gericht ziehen, wenn sie mit der Entscheidung des Ombuds­manns nicht einverstanden sind. Eine Art indirekten Rechts­schutz bieten Haft­pflicht­versicherungen. Sie verteidigen sich und damit auch ihre Versicherten, wenn jemand von Schaden­ersatz verlangt.

Meldungen

Kurz­urteilHosen runter vor Gericht

11.12.2012 - Wer Prozess­kosten­hilfe will, muss seine wirt­schaftlichen Verhält­nisse offenlegen. Verschweigt er etwas absicht­lich oder grob nach­lässig, kann das Gericht die Hilfe versagen – auch wenn alle anderen Voraus­setzungen für die Hilfe erfüllt sind (Bundes­gerichts­hof, Az. IV ZB 16/12). Ein verschuldeter Geschäfts­führer hatte seinen Anteil an der Firma und seinen Dienst­wagen nicht genannt.Zur Meldung

Weitere Meldungen:

Specials

Patientenrechte Special

PatientenrechteIm Zweifel für den Arzt

15.01.2013 - Patienten haben es schwer, wenn sie einen ärzt­lichen Behand­lungs­fehler nach­weisen wollen. Klagen sie gegen ihren Arzt, vergehen oft Jahre bis zu einem Ergebnis. Finanztest erklärt die Rechts­lage und zeigt, mit welchem Widerstand Betroffene rechnen müssen, wenn sie ihr Recht einfordern und wie ihnen das am besten gelingt. Dazu zeigt der Artikel, welche Verbesserungen das neue Patientenrechtegesetz bringt.Zum Special

    Finanztest im Probeabo

    Finanztest Probeabo

    Archiv CD-Roms 2011+ 2012 für 4,90 € und dazu 3 x Finanztest gratis frei Haus

    4,90 €


    Als Dankeschön erhalten Sie einen Einkaufswagenchip.

    Jetzt bestellen und ein iPad 4 gewinnen