Private Krankenversicherung

Eine Kranken­versicherung braucht jeder, egal ob privat oder gesetzlich. Wer in Deutsch­land nicht pflicht­versichert in der gesetzlichen Kranken­versicherung ist, kann sich privat kranken­versichern. Andere dürfen der gesetzlichen Kasse nicht oder nicht mehr beitreten. Dann müssen sie privat für den Krank­heits­fall vorsorgen.

Beitrags­höhe wird individuell fest­gelegt

Während sich der Beitrag in der Kasse nach dem Einkommen des Versicherten richtet, ist er in der privaten Kranken­versicherung von individuellen Eigenschaften des Kunden abhängig – von seinem Alter und Gesund­heits­zustand bei Vertrags­beginn und seinem Geschlecht, wobei ab dem 21. Dezember 2012 nur noch geschlechts­neutrale Tarife zulässig sind. Preis­bestimmend sind außerdem die vereinbarten Leistungen, die sehr unterschiedlich sein können. Hinzu kommen große Preis­unterschiede zwischen den Anbietern und zwischen den Tarifen inner­halb eines Unter­nehmens. Die Entscheidung für den Wechsel in die private Kranken­versicherung sollte gut über­legt sein. Eine Rück­kehr in die gesetzliche Krankenkasse kann schwierig sein oder ist sogar unmöglich.

Versicherungs­frei­grenze für Arbeitnehmer

Selbst­ständige und Beamte dürfen sich jeder­zeit privat kranken­versichern. Für Beamte ist die private Kranken­versicherung sogar meist deutlich preis­werter als die gesetzliche, weil ein großer Anteil ihrer Krank­heits­kosten von der staatlichen Beihilfe über­nommen wird. Für Arbeitnehmer gilt eine Versicherungs­pflicht­grenze. Ab Erreichen dieser Grenze ist ihnen der Wechsel zum privaten Versicherer erlaubt. Das ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer regel­mäßig mehr als 50 850 Euro jähr­lich (4 237,50 Euro im Monat) verdient. Zum Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer diese Jahres­arbeits­entgelt­grenze über­schritten hat, darf er der gesetzlichen Krankenkasse den Rücken kehren.

Teurer Schutz für Angehörige

Für einen Wechsel zu den Privaten sprechen höhere Leistungen beispiels­weise im Kranken­haus durch Chef­arzt­behand­lung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibett­zimmer. Auch beim Zahn­ersatz gibt es mehr als in der Gesetzlichen. Doch nicht alle Leistungen sind besser. Bei der Psycho­therapie oder bei häuslicher Kranken­pflege beispiels­weise sind sie sogar meist schlechter. Außerdem sollten Arbeitnehmer auf einen Wechsel zur privaten Kranken­versicherung verzichten, wenn sie in der Kasse beitrags­frei mitversicherte Familien­angehörige haben. Bei den Privaten zahlt jedes Familien­mitglied extra. Das kann teuer werden.

Problem Vorerkrankungen

Gegen einen Wechsel sprechen außerdem Vorerkrankungen, denn hier drohen hohe Zuschläge oder sogar Ausschlüsse vom Versicherungs­schutz. Außerdem müssen Privatversicherte anders als gesetzlich Versicherte viel Papierkram in Kauf nehmen, denn sie müssen alle Arzt­rechnungen zunächst selbst bezahlen und dann zwecks Erstattung bei ihrer Versicherung einreichen. Generell abzu­raten von einem Wechsel ist außerdem Frauen ab Mitte dreißig und Männern ab Mitte vierzig. Diese Versicherten müssten mit hohen Beitrags­steigerungen im Alter rechnen, weil die angesparten Alterungs­rück­stel­lungen, die der Versicherer vornimmt, nicht mehr ausreichen, um den Beitrags­anstieg im Alter zu bremsen.

Tarifwechsel möglich

Privat Kranken­versicherte können steigenden Beiträgen durch verschiedene Maßnahmen entgegen­wirken: Sie specken vereinbarte Leistungen ab. Dabei sollten sie allerdings nicht vorschnell handeln, denn Billigtarife haben oft gefähr­liche Leistungs­lücken. Einmal aufgegebene Leistungen gibt es möglicher­weise nicht wieder oder nur zu einem sehr viel höheren Preis. Sie können auch ihren Selbst­behalt erhöhen. Aber auch hier gilt: Einmal erhöht, lässt er sich meist nicht mehr absenken. Häufig können Versicherte auch inner­halb ihres Unter­nehmens in einen gleich­wertigen, aber güns­tigeren Tarif wechseln. Daran sind die Versicherungs­unternehmen nicht interes­siert. Deshalb geben sie ihren Kunden oft erst auf Nach­frage Auskunft über Tarife, obwohl ein Tarifwechsel für viele Kunden sinn­voll wäre. Wer hartnä­ckig auf seinem Recht besteht, kommt aber oft zum Ziel.

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