Private Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung braucht jeder, egal ob privat oder gesetzlich. Wer in Deutschland nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann sich privat krankenversichern. Andere dürfen der gesetzlichen Kasse nicht oder nicht mehr beitreten. Dann müssen sie privat für den Krankheitsfall vorsorgen.
Beitragshöhe wird individuell festgelegt
Während sich der Beitrag in der Kasse nach dem Einkommen des Versicherten richtet, ist er in der privaten Krankenversicherung von individuellen Eigenschaften des Kunden abhängig – von seinem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und seinem Geschlecht, wobei ab dem 21. Dezember 2012 nur noch geschlechtsneutrale Tarife zulässig sind. Preisbestimmend sind außerdem die vereinbarten Leistungen, die sehr unterschiedlich sein können. Hinzu kommen große Preisunterschiede zwischen den Anbietern und zwischen den Tarifen innerhalb eines Unternehmens. Die Entscheidung für den Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse kann schwierig sein oder ist sogar unmöglich.
Versicherungsfreigrenze für Arbeitnehmer
Selbstständige und Beamte dürfen sich jederzeit privat krankenversichern. Für Beamte ist die private Krankenversicherung sogar meist deutlich preiswerter als die gesetzliche, weil ein großer Anteil ihrer Krankheitskosten von der staatlichen Beihilfe übernommen wird. Für Arbeitnehmer gilt eine Versicherungspflichtgrenze. Ab Erreichen dieser Grenze ist ihnen der Wechsel zum privaten Versicherer erlaubt. Das ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig mehr als 50 850 Euro jährlich (4 237,50 Euro im Monat) verdient. Zum Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer diese Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat, darf er der gesetzlichen Krankenkasse den Rücken kehren.
Teurer Schutz für Angehörige
Für einen Wechsel zu den Privaten sprechen höhere Leistungen beispielsweise im Krankenhaus durch Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch beim Zahnersatz gibt es mehr als in der Gesetzlichen. Doch nicht alle Leistungen sind besser. Bei der Psychotherapie oder bei häuslicher Krankenpflege beispielsweise sind sie sogar meist schlechter. Außerdem sollten Arbeitnehmer auf einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung verzichten, wenn sie in der Kasse beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige haben. Bei den Privaten zahlt jedes Familienmitglied extra. Das kann teuer werden.
Problem Vorerkrankungen
Gegen einen Wechsel sprechen außerdem Vorerkrankungen, denn hier drohen hohe Zuschläge oder sogar Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Außerdem müssen Privatversicherte anders als gesetzlich Versicherte viel Papierkram in Kauf nehmen, denn sie müssen alle Arztrechnungen zunächst selbst bezahlen und dann zwecks Erstattung bei ihrer Versicherung einreichen. Generell abzuraten von einem Wechsel ist außerdem Frauen ab Mitte dreißig und Männern ab Mitte vierzig. Diese Versicherten müssten mit hohen Beitragssteigerungen im Alter rechnen, weil die angesparten Alterungsrückstellungen, die der Versicherer vornimmt, nicht mehr ausreichen, um den Beitragsanstieg im Alter zu bremsen.
Tarifwechsel möglich
Privat Krankenversicherte können steigenden Beiträgen durch verschiedene Maßnahmen entgegenwirken: Sie specken vereinbarte Leistungen ab. Dabei sollten sie allerdings nicht vorschnell handeln, denn Billigtarife haben oft gefährliche Leistungslücken. Einmal aufgegebene Leistungen gibt es möglicherweise nicht wieder oder nur zu einem sehr viel höheren Preis. Sie können auch ihren Selbstbehalt erhöhen. Aber auch hier gilt: Einmal erhöht, lässt er sich meist nicht mehr absenken. Häufig können Versicherte auch innerhalb ihres Unternehmens in einen gleichwertigen, aber günstigeren Tarif wechseln. Daran sind die Versicherungsunternehmen nicht interessiert. Deshalb geben sie ihren Kunden oft erst auf Nachfrage Auskunft über Tarife, obwohl ein Tarifwechsel für viele Kunden sinnvoll wäre. Wer hartnäckig auf seinem Recht besteht, kommt aber oft zum Ziel.
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