Pflege von Angehörigen
Die nahen Angehörigen pflegebedürftiger Menschen leisten Gewaltiges: Tag für Tag – nicht selten rund um die Uhr – sind sie für den vertrauten Menschen da. Vieles müssen die Angehörigen dabei organisieren, damit die Pflege läuft. Zu klären sind zum Beispiel Pflegestufen oder die Leistungen einer Pflegerente sowie die Möglichkeiten, als Angehöriger Pflegezeit und Familienpflegezeit zu nehmen.
Pflegestufe beantragen
Die Leistungen der Pflegekasse sind in Stufen unterteilt. Die meisten pflegebedürftigen Menschen sind in Pflegestufe I. Sie erhalten monatlich 235 Euro Pflegegeld oder – sofern ein Pflegedienst anrückt – 450 Euro als Pflegesachleistung ausgezahlt. Noch mehr Geld gibt es für Menschen in den Pflegestufen II oder III. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Er besucht den Menschen zu Hause und schreibt auf, für welche Tätigkeiten er Hilfe braucht. Angehörige sollten vorher schon mal ein Pflegetagebuch anlegen.
Privates Pflegetagegeld und Pflegerente
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oft nicht, um die Pflegekosten zu decken. Eine private Pflegetagegeldversicherung oder auch Pflegerentenversicherung schließt die Lücke (zur Themenseite Pflegeversicherung). Sie zahlt einen zusätzlichen Betrag aus, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird. Der Haken: Um ein gutes Angebot zu finden, müssen die Kunden die Versicherung abschließen, solange sie noch jünger und gesund sind. Finanztest hat die Produkte getestet.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Damit auch Berufstätige einen nahe Angehörigen pflegen können, dürfen sie die gesetzliche Pflegezeit in Anspruch nehmen. Es gibt zwei Varianten: Für akut auftretende Pflegesituationen können Arbeitnehmer von heute auf morgen bis zu zehn Tage zu Hause bleiben. Sie können aber auch bis zu sechs Monate Sonderurlaub nehmen. 2012 kam mit der Pflegefamilienzeit eine dritte Variante hinzu: Berufstätige können nun für die Pflege in Teilzeit gehen. Doch nicht allen steht eine längere Auszeit zu. In den Berichten dieser Themenseite erfahren Sie, welche Rechte die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen haben.
Hausnotruf kann Leben retten
Der Alptraum: Allein in der Wohnung, über die Teppichkante gestürzt, das Telefon außer Reichweite. Per Knopfdruck können pflegebedürftige Menschen im Notfall einen Rettungsdienst rufen. Das Gerät tragen sie zu jeder Tageszeit mit sich. Die Stiftung Warentest hat die Hausnotrufsysteme geprüft. Ergebnis: Nur drei von zwölf Anbietern sind gut.
Pflegekräfte aus Osteuropa
Die Pflege rund um die Uhr ist anstrengend – und für viele Angehörige zu viel. Private Pflegeagenturen vermitteln Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa, vor allem aus Polen, zunehmend auch Rumänien und Bulgarien. Rechtlich bewegen sich die Anbieter in einer Grauzone. Die Berichte der Themenseite erklären, was Angehörige bei der Wahl der Anbieter beachten müssen.
Tests

Geriatrische RehaReha im Rentenalter bietet viel
19.04.2013 - Eine spezielle Form der Reha bietet älteren Menschen weit mehr als klassische Behandlungen. Neben der Versorgung akuter Gesundheitsbeschwerden werden Patienten umfassend betreut, geschult, trainiert. Auch Angehörige werden einbezogen und Hilfen für die Zeit nach der Entlassung organisiert. Das bietet große Chancen – doch kaum jemand kennt die sogenannte „geriatrische Reha“. Die Experten von test erklären, für wen sie in Frage kommt und was dann zu tun ist.Zum Test
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- Hausnotrufdienste: Drei sind gut09.09.2011
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Frage und AntwortPflege unter Palmen – zahlt die Versicherung auch in Thailand?
21.05.2013 - Frage: Gibt es Versicherungen, die die Pflegekosten zum Beispiel auch in Thailand übernehmen? Und sind die Regelungen überall im Ausland gleich?Zur Meldung
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