Medizinrecht

Der Wille des Patienten ist verbindlich. Doch kranke Menschen haben oft wenig Kraft, ihren Willen durch­zusetzen – und das medizi­nische Wissen liegt bei den Ärzten. Das macht es für Patienten so schwierig, ihre Rechte wahr­zunehmen. Dabei bietet das Medizinrecht den Patienten viele Möglich­keiten.

Behand­lungs­fehler in allen Medizin­bereichen

Das Medizinrecht definiert Pflichten für Ärzte: So müssen sie ihre Patienten über die Folgen einer Behand­lung gründlich aufklären. Und sie müssen haften, wenn sie nach­weislich Fehler begehen. Wie oft Ärzte pfuschen, kann aber niemand sicher sagen – schließ­lich bleiben viele Fälle ungeklärt oder unbe­kannt. Allein die Ärztekammern registrierten 2011 rund 2 300 Ärzte­fehler. Betroffen sind alle Bereiche der Medizin, vor allem aber Chirurgen und Ortho­päden stehen oft unter Verdacht, etwas falsch gemacht zu haben. Dreh- und Angel­punkt für Patienten, die den Verdacht einer Falsch­behand­lung haben, ist die Patientenakte. Mit den Daten dieser Akte und der Hilfe eines Fach­anwalt für Medizinrecht mit Tätig­keits­schwer­punkt Arzt­haftungs­fälle lassen sich unter Umständen Schaden­ersatz und Schmerzens­geld­ansprüche begründen.

Patienten­verfügung ist verbindlich

Ebenfalls ein wichtiger Bereich des Medizin­rechts sind die Rege­lungen rund um die Patientenverfügung. Damit kann jeder Mensch seinen Willen für die Behand­lung verbindlich fest­halten. Er kann eine Behand­lung oder ärzt­liche Maßnahme einfordern oder ablehnen. Erlaubt ist die passive Sterbe­hilfe: Wenn es dem Willen eines Patienten entspricht, darf der Arzt eine lebens­wichtige Behand­lung abbrechen, etwa indem er den Patienten nicht weiter künst­lich ernährt. Verboten ist dagegen die aktive Sterbe­hilfe: Auch wenn der Patient es ausdrück­lich wünscht, darf der Arzt ihm keine Gift­spritze setzen.

Organspende­ausweis schafft Klarheit

In einem Punkt sind sich Befür­worter und Gegner der Organspende einig: Es ist besser, zu Lebzeiten selbst über eine spätere Organspende zu entscheiden, als die Entscheidung den nahen Angehörigen zu über­lassen. Bisher müssen die Ärzte in etwa neun von zehn Fällen die Angehörigen zur Organspende befragen, weil fast niemand einen Organspende­ausweis mit sich führt. Das berichtet die Deutsche Stiftung Organ­trans­plantation (DSO). Eine Organspende ist möglich, wenn ein Patient hirntot ist, die Hirn­funk­tion also unwiderruflich erloschen ist, zum Beispiel nach einem Schlag­anfall oder Unfall. Das Herz muss noch schlagen, damit Ärzte die Organe entnehmen dürfen.

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PatientenrechteIm Zweifel für den Arzt

15.01.2013 - Patienten haben es schwer, wenn sie einen ärzt­lichen Behand­lungs­fehler nach­weisen wollen. Klagen sie gegen ihren Arzt, vergehen oft Jahre bis zu einem Ergebnis. Finanztest erklärt die Rechts­lage und zeigt, mit welchem Widerstand Betroffene rechnen müssen, wenn sie ihr Recht einfordern und wie ihnen das am besten gelingt. Dazu zeigt der Artikel, welche Verbesserungen das neue Patientenrechtegesetz bringt.Zum Special

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PatientenrechtegesetzMehr Macht für Patienten

07.03.2013 - Das neue Patientenrechtegesetz ist in Kraft. Das hat das Bundes­gesund­heits­ministerium mitgeteilt. Das Gesetz soll Patienten gegen­über Ärzten und Krankenkassen stärken. Der Bundes­tag hatte es im vergangenen Jahr beschlossen, dann passierte es den Bundes­rat – und nun steht es im Gesetz­blatt. test.de erklärt die wichtigsten Neuerungen.Zur Meldung

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