Medizinrecht
Der Wille des Patienten ist verbindlich. Doch kranke Menschen haben oft wenig Kraft, ihren Willen durchzusetzen – und das medizinische Wissen liegt bei den Ärzten. Das macht es für Patienten so schwierig, ihre Rechte wahrzunehmen. Dabei bietet das Medizinrecht den Patienten viele Möglichkeiten.
Behandlungsfehler in allen Medizinbereichen
Das Medizinrecht definiert Pflichten für Ärzte: So müssen sie ihre Patienten über die Folgen einer Behandlung gründlich aufklären. Und sie müssen haften, wenn sie nachweislich Fehler begehen. Wie oft Ärzte pfuschen, kann aber niemand sicher sagen – schließlich bleiben viele Fälle ungeklärt oder unbekannt. Allein die Ärztekammern registrierten 2011 rund 2 300 Ärztefehler. Betroffen sind alle Bereiche der Medizin, vor allem aber Chirurgen und Orthopäden stehen oft unter Verdacht, etwas falsch gemacht zu haben. Dreh- und Angelpunkt für Patienten, die den Verdacht einer Falschbehandlung haben, ist die Patientenakte. Mit den Daten dieser Akte und der Hilfe eines Fachanwalt für Medizinrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt Arzthaftungsfälle lassen sich unter Umständen Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche begründen.
Patientenverfügung ist verbindlich
Ebenfalls ein wichtiger Bereich des Medizinrechts sind die Regelungen rund um die Patientenverfügung. Damit kann jeder Mensch seinen Willen für die Behandlung verbindlich festhalten. Er kann eine Behandlung oder ärztliche Maßnahme einfordern oder ablehnen. Erlaubt ist die passive Sterbehilfe: Wenn es dem Willen eines Patienten entspricht, darf der Arzt eine lebenswichtige Behandlung abbrechen, etwa indem er den Patienten nicht weiter künstlich ernährt. Verboten ist dagegen die aktive Sterbehilfe: Auch wenn der Patient es ausdrücklich wünscht, darf der Arzt ihm keine Giftspritze setzen.
Organspendeausweis schafft Klarheit
In einem Punkt sind sich Befürworter und Gegner der Organspende einig: Es ist besser, zu Lebzeiten selbst über eine spätere Organspende zu entscheiden, als die Entscheidung den nahen Angehörigen zu überlassen. Bisher müssen die Ärzte in etwa neun von zehn Fällen die Angehörigen zur Organspende befragen, weil fast niemand einen Organspendeausweis mit sich führt. Das berichtet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Eine Organspende ist möglich, wenn ein Patient hirntot ist, die Hirnfunktion also unwiderruflich erloschen ist, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder Unfall. Das Herz muss noch schlagen, damit Ärzte die Organe entnehmen dürfen.
Specials

PatientenrechteIm Zweifel für den Arzt
15.01.2013 - Patienten haben es schwer, wenn sie einen ärztlichen Behandlungsfehler nachweisen wollen. Klagen sie gegen ihren Arzt, vergehen oft Jahre bis zu einem Ergebnis. Finanztest erklärt die Rechtslage und zeigt, mit welchem Widerstand Betroffene rechnen müssen, wenn sie ihr Recht einfordern und wie ihnen das am besten gelingt. Dazu zeigt der Artikel, welche Verbesserungen das neue Patientenrechtegesetz bringt.Zum Special
Weitere Specials:
- Neu in 2013: Was sich für Sie ändert28.12.2012
- Gewusst wie: Patientenakte lesen13.12.2011




