Mietrecht

Je knapper Wohnungen sind, desto höhere Mieten und Mietsicherheiten fordern Vermieter. Und bei der Neben­kosten­abrechnung bitten sie noch einmal nach Kräften zur Kasse. Das Bürgerliche Gesetz­buch (BGB) schützt Mieter vor den gröbsten Zumutungen – doch die Mieter müssen ihre Rechte auch kennen. Das gleiche gilt für viele privater Vermieter: Auch sie können in Fallen tappen, etwa wenn sie mit der Neben­kosten­abrechnung zu lange trödeln oder in Miet­verträgen ungültige Klauseln zu Schön­heits­reparaturen verwenden. Dann kann es sein, dass sie vom Mieter am Ende über­haupt keine Reno­vierung verlangen dürfen und ihre an sich berechtigten Nach­forderungen von Betriebs­kosten abschreiben müssen.

Mietrecht – von der Wohnungs­suche bis zum Auszug

Das Mietrecht ist eine Rechts­welt für sich, das für viele Konflikte Lösungen bereit hält. Das fängt bei der Wohnungs­vermitt­lung an. Wieviel Provision oder Courtage darf der Makler verlangen – und darf er über­haupt etwas für seine Wohnungs­vermitt­lung verlangen? Das regelt das Wohnungs­vermitt­lungs­gesetz. Haben Mieter ihre Wunsch­wohnung gefunden, ist zu klären: Stimmt die Miethöhe? Und hat die Wohnung bei Über­gabe Mängel, dann ist ein korrektes Über­gabepro­tokoll von Bedeutung. Sonst haften die Mieter bei Auszug für die Macken, auch wenn sie diese gar nicht verursacht haben. Ganz wichtig: Ruhig auch mal die Wohn­fläche nach­messen! Weicht sie stark von der Fläche im Vertrag ab, ist weniger Miete fällig.

Mietrecht ist tendenziell mieterfreundlich

Generell gilt: Das Mietrecht und häufig auch die Recht­sprechung ist mieterfreundlich. So hat der Bundes­gerichts­hof vor allem im Streit um Schön­heits­reparaturen, Mietkaution und Neben­kosten viele Vermieter-Vertrags­klauseln für nichtig erklärt. Eine Miet­erhöhung ist stets nur in Grenzen zulässig und Staffel-Miet­verträge sind oft unwirk­sam. Auch mit Kündigung und Räumungs­klage scheitern Vermieter oft vor Gericht. Und wenn sie modernisieren und die Kosten auf die Miete umlegen wollen, müssen sie sich an strenge Regeln halten – und zum Beispiel früh und detailliert über die Modernisierung informieren.

Wohnungs­mängel sorgen für viel Ärger

Für Dauer­ärger zwischen Mieter und Vermieter sorgen häufig Mängel in der Wohnung. Wenn Lärm, kaputtes Parkett oder eine defekte Spülung den Wohn­wert beein­trächtigt, ist die Miete von Gesetzes wegen gemindert. Mieter müssen dann weniger zahlen. Das gilt aber nur, wenn sie auf den Mangel nach­weisbar hingewiesen haben. Reagiert der Vermieter nicht und eilt die Mängelbehebung, etwa wenn im Winter die Heizung ausfällt, können Mieter auch selbst den Installateur rufen und die Kosten von der Miete absetzen.

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MietkautionGeld gegen Schlüssel

14.02.2012 - Versicherer rühren derzeit die Werbetrommel für Kau­tionsversicherungen. Statt dem Vermieter eine klassische Mietkaution zu überlassen, zahlt der Mieter dabei einer Versicherung Geld. Sie steht dann dem Vermieter als Bürgen zur Verfügung steht, falls der Mieter nach dem Auszug noch etwas schuldig geblieben ist. Die Experten von Finanztest haben untersucht, was die Versicherungsangebote kosten, was sie leisten und ob sie unter dem Strich wirklich als Alternative zur klassischen Bürgschaft taugen....Zum Test

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24.05.2013 - Die Mietrechtsreform ist kaum in Kraft, da haben Bayern und Berlin bereits erste Miet­erhöhungs­bremsen verordnet. In Berlin und München dürfen Mieten ab Mai 2013 nur noch um 15 Prozent inner­halb von drei Jahren steigen. Nützen wird die Bremse allerdings nur wenigen Mietern. test.de erklärt die Rechts­lage.Zur Meldung

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