Mietkaution
Für den Vermieter ist sie eine kleine Sicherheit, für den Mieter ein ärgerliches Übel: die Mietkaution. Die Mietkaution führt zu vielen Gerichtsverfahren – und die Streitpunkte sind vielfältig: Unter welchen Umständen darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten? Wann muss der Vermieter die zurückzahlen? Kann der Mieter die Kaution abwohnen? Muss der alte oder der neue Eigentümer die Kaution zurückzahlen, wenn zwischenzeitlich der Eigentümer des Mietshauses gewechselt hat? test.de hat die wichtigsten Fragen rund um die Mietkaution gebündelt und beantwortet.
Alternativen zum Sparbuch als Mietkaution
Zwischen 20 und 30 Milliarden Euro liegen etwa auf deutschen Mietkautionskonten. Ein guter Teil davon wird jedes Jahr aufs Neue angelegt, weil Millionen Mieter umziehen. Klassisch ist die Anlage der Kaution auf einem Konto des Mieters oder Vermieters für die Dauer der Mietzeit. Für die Banken ist das lukrativ. Denn das Geld liegt oft viele Jahre unangetastet bei den Kreditinstituten und wird von ihnen oft nur mager verzinst. Leider gibt es für Mieter und Vermieter wenig alternative Anlagen, die mehr Zinsen bringen und genauso wenig riskant sind wie das Kautionssparbuch. Private Vermieter, die die Mietkaution ihres Mieters anlegen, sollten darauf achten, dass das Geld auf einem so genannten Treuhandkonto liegt. Nur dann liegt es getrennt vom privaten Vermögen des Vermieters – so wie es das Gesetz verlangt. Leider können die etwas besser verzinsten Tagesgeldkonten in der Regel gerade nicht als solche Treuhandkonten geführt werden. Den Direktbanken bedeutet das offenbar zuviel Mühe.
Kautionsversicherung teurer Ersatz für Mietkaution
Einige Versicherer versuchen derzeit in das Geschäft rund um die Mietkaution einzusteigen. Gemeinsam mit Vertriebsfirmen wie Eurokaution, Kautionsfrei oder Deutsche Kautionskasse bieten sie ein Alternativprodukt an, das Kautionsversicherung oder Kautionsbürgschaft genannt wird. Statt dem Vermieter eine klassische Mietkaution zu überlassen, zahlt der Mieter dabei einer Versicherung Geld. Sie steht dann dem Vermieter als Bürgen zur Verfügung steht, falls der Mieter nach dem Auszug noch etwas schuldig bleibt. Die Kautionsversicherung erscheint auf den ersten Blick als clevere Lösung eines Geldproblems bei einem Umzug: Denn oft bekommen Mieter ihre Kaution für die alte Wohnung erst Monate später zurück, müssen aber schon zum Einzug drei Monatsmieten Kaution an den neuen Vermieter zahlen. Das kann sich nicht jeder leisten.
Bankbürgschaft billiger als Kautionsversicherung
Auf lange Sicht ist die Kautionsversicherung aber ein teures Produkt. Der Mieter einer Wohnung, die beispielsweise monatlich 700 Euro netto kostet, müsste jährlich rund 100 Euro für die Kautionsversicherung zahlen. Im Gegensatz zur Kaution sieht er dieses Geld nie wieder, auch nicht nach einem Auszug. Wer die Kautionssumme irgendwie aufbringen kann, sollte deshalb die Kautionsversicherung meiden. Und wenn das Geld dafür nicht da ist, ist ein Gang zur Bank ratsam. Diese bieten Mietbürgschaften an, die Vermietern als Sicherheit dienen und mitunter sehr viel günstiger sind als die Kautionsversicherungen.
Schnelltests

Kautionsersatz über www.smartkaution.deTeuer und unsicher
14.12.2010 - Die MKB Mietkautions AG vermittelt Mietern im Internet über www.smartkaution.de eine Bankbürgschaft der SWK Bank. Mieter können diese dem Vermieter als Mietsicherheit statt der oft üblichen Barkaution anbieten.Zum Schnelltest
Weitere Schnelltests:
- Mietkaution: Bürgschaft statt Geld20.01.2009
Meldungen
MietkautionMieter erfolgreich
21.08.2012 - Ein Vermieter darf die Mietkaution nicht mit anderen Forderungen gegen den Mieter verrechnen, die nicht aus diesem Mietverhältnis stammen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 36/12). Die Mietkaution soll – soweit nichts anderes vereinbart ist – nur die Ansprüche des Vermieters aus dem konkreten Mietverhältnis sichern. Hat der Vermieter nach Auszug des Mieters keine offenen Forderungen mehr, muss er die Kaution zurückzahlen.Zur Meldung
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