Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Vermieter von Immobilien und Eigentümergemeinschaften brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Eigentümer fahrlässig ihre sogenannten Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Verunglückt zum Beispiel ein Passant, weil der Hauseingang schlecht beleuchtet ist, weil der Eigentümer bei Reparaturarbeiten eine Treppe mangelhaft abgesichert hat oder der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist, übernimmt die Versicherung den Schadenersatz. Für ein Zweifamilienhaus mit 200 Quadratmetern Gesamtwohnfläche und einem Bruttovorjahresmietwert von 20 000 Euro kostet der Schutz je nach Anbieter zwischen 30 Euro und 180 Euro im Jahr. Damit sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro gedeckt.
Haftung auch für unbebautes Grundstück
Bereits von einem unbebauten Grundstück können Gefahren ausgehen. Der Eigentümer von Bauland ist dafür verantwortlich, dass dort niemand zu Schaden kommt. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist sinnvoll, so lange der Baubeginn noch nicht feststeht oder keine Bebauung geplant ist. Ist absehbar, dass der Bau binnen zwei Jahren fertig wird, schließt der künftige Immobilienbesitzer besser gleich beim Grundstückskauf eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ab. Damit sind auch die Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, ausreichend versichert. Für den Schutz eines unbebauten Grundstücks von 1 200 Quadratmetern bei mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme gibt es Policen für jährlich zwischen knapp 20 bis über 100 Euro Beitrag. Eigentümer, die später selbst in ihre Immobilie ziehen, brauchen die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht nach der Bauphase nicht mehr. Für ihr Eigenheim reicht die Privathaftpflichtversicherung. Vermieter kommen dagegen auf Dauer nicht ohne den besonderen Schutz aus.
Hohe Schäden sind möglich
Die Versicherer regulieren jedes Jahr rund 54 000 Schäden. Die Schadenshöhe lag im Jahr 2005 bei durchschnittlich 2 100 Euro, eine aktuelle Statistik liegt dem Gesamtverband der deutschen Versicherer nicht vor. Immobilieneigentümer sollten sich von der niedrigen Durchschnittssumme nicht blenden lassen. Sie brauchen Schutz für den schlimmsten Fall. Der tritt ein, wenn sich Menschen schwer verletzen und lebenslange Schäden davontragen. Deshalb sollte die Versicherungssumme nicht niedriger sein als 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Viele Versicherer bieten auch Versicherungsschutz für Schäden bis 5 Millionen, 10 Millionen oder sogar 50 Millionen Euro.


