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- 10.01.2013Infodokument
Girokonto: Bankwechsel leicht gemacht
Wer jährlich mehr als 50 Euro Kontoführungsgebühren bezahlt, sollte über einen Kontowechsel nachdenken. Der Wechsel zu einer anderen Bank kostet allerdings etwas Mühe. Mit der Checkliste der Stiftung Warentest gehen Sie sicher, dass Sie nichts vergessen....Zum Infodokument
- 22.01.2009Infodokument
Bankgebühren zurückfordern: Ein- und Auszahlungen in bar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Buchungspostenentgelte für Ein- und Auszahlungen in bar an der Kasse nur insoweit zulässig sind, soweit das jeweilige Kreditinstitut eine ausreichende Zahl von Freiposten gewährt. Unsere Tipps und ein...Zum Infodokument
- 22.01.2009Infodokument
Bankgebühren zurückfordern: Nicht ausgeführte Kundenaufträge
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen entschieden, dass Banken keine Gebühren berechnen dürfen, wenn sie aufgrund fehlender Kontodeckung Daueraufträge, Lastschriften oder Einzelüberweisungen nicht ausführen oder Schecks platzen lassen. Der...Zum Infodokument
- 22.01.2009Infodokument
Bankgebühren zurückfordern: Freistellungsaufträge
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen entschieden, dass Bankgebühren für Freistellungsaufträge unzulässig sind. Kreditinstitute sind somit verpflichtet, die Aufträge kostenlos entgegenzunehmen, zu verwalten und auch zu ändern. Der Musterbrief...Zum Infodokument
- 22.01.2009Infodokument
Bankgebühren zurückfordern: Verspätete Kontogutschrift
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken Überweisungen und Bareinzahlungen dem Konto des jeweiligen Kunden noch am Eingangstag gutschreiben müssen. Der Musterbrief hilft, in der Vergangenheit zuviel gezahlte oder entgangene Zinsen einzufordern.Zum Infodokument
- 22.01.2009Infodokument
Bankgebühren zurückfordern: Kontopfändung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Banken gesetzlich verpflichtet sind, Kontopfändungen zu bearbeiten und dafür dem Kontoinhaber kein gesondertes Entgeld berechnen dürfen. Der Musterbrief hilft, zuviel gezahlte Gebühren von der Bank...Zum Infodokument
