Familienrecht
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UnterhaltspflichtErst das Kind, dann die Altersvorsorge
25.04.2013 - Ein unterhaltspflichtiger Vater darf erst dann Geld für seine private Altersvorsorge ausgeben, wenn er den Mindestunterhalt für sein von ihm getrennt lebendes Kind aufbringt. So hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Az. XII ZR 158/10). Der Vater verfügt über 1 048 Euro Nettoeinkommen im Monat. Er wollte den vom Amtsgericht festgelegten Mindestunterhalt von monatlich 130 Euro für sein siebenjähriges Kind nicht bezahlen. Das Kind lebt bei der Mutter. Der Vater wohnt mit einer...Zur Meldung
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- Elternunterhalt: Kinder zahlen weniger03.04.2013
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Specials

ElternunterhaltWenn Kinder für die Eltern zahlen
16.04.2013 - Muss ein Sohn seine Altersvorsorge auflösen, um das Pflegeheim seiner Mutter zu bezahlen? Diese Frage entscheidet bald der Bundesgerichtshof. Das Thema „Elternunterhalt“ betrifft viele Menschen. Seit Januar beträgt der Mindestselbstbehalt für Kinder, die vom Sozialamt zum Unterhalt für ihre Eltern herangezogen werden, 1 600 Euro pro Monat. So viel muss einem unterhaltspflichtigen Kind vom eigenen Einkommen mindestens zum Leben bleiben. Für alles, was über diesem Betrag liegt, gibt es...Zum Special
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- Nachname: Das Rätsel der Namen26.04.2012


