Familienrecht
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Höchstbetrag wird angepasstUnterhalt an Angehörige
18.06.2013 - Unterstützen Steuerzahler im Jahr 2013 Angehörige oder Lebensgefährten, soll das Finanzamt bis zu 8 130 Euro Unterhalt als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Im Jahr 2014 soll der Höchstbetrag auf 8 354 Euro steigen. Das sieht das Steuer-Anpassungsgesetz vor, das der Bundestag verabschiedet hat. Nun hat der Bundesrat allerdings wegen anderer Inhalte des Gesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen. So bleibt es zunächst beim alten Höchstbetrag von 8 004 Euro im Jahr.Zur Meldung
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- Kurzurteil: Scheidung28.05.2013
- Kurzurteil: Unterhalt bis Gehalt21.05.2013
Specials

ElternunterhaltWenn Kinder für die Eltern zahlen
16.04.2013 - Muss ein Sohn seine Altersvorsorge auflösen, um das Pflegeheim seiner Mutter zu bezahlen? Diese Frage entscheidet bald der Bundesgerichtshof. Das Thema „Elternunterhalt“ betrifft viele Menschen. Seit Januar beträgt der Mindestselbstbehalt für Kinder, die vom Sozialamt zum Unterhalt für ihre Eltern herangezogen werden, 1 600 Euro pro Monat. So viel muss einem unterhaltspflichtigen Kind vom eigenen Einkommen mindestens zum Leben bleiben. Für alles, was über diesem Betrag liegt, gibt es...Zum Special
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- Nachname: Das Rätsel der Namen26.04.2012


