Empfängnisverhütung: Pille und Kondom
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AntibabypilleImmer nur bis zum 20. Lebensjahr
19.03.2013 - Die gesetzliche Krankenkasse muss behinderten Frauen die Antibabypille nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlen – genauso wie gesunden Frauen. Das entschied das hessische Landessozialgericht (Az. L 4 KA 17/12). Geklagt hatte ein Behindertenhilfeverein. Er forderte die Übernahme der Kosten über die Altersgrenze hinaus, weil eine Schwangerschaft für die behinderten Frauen riskant sein könne. Das Gericht fand jedoch, dass die gesetzliche Regelung auf Behinderte übertragbar sei.Zur Meldung
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