Arbeitslosigkeit
Meldungen
KurzurteilHartz IV zurückzahlen
19.03.2013 - Wer beim Hartz-IV unvollständige Einkommensangaben macht, muss das Geld zurückzahlen (Sozialgericht Karlsruhe, Az. S 4 AS 4957/11). Eine Frau hatte während des Hartz-IV-Bezugs Geld von einer Freundin erhalten und das nicht angegeben. Das Gericht sah darin eine Schenkung oder Unterhalt, aber keinen Kredit. Das Geld hätte als Einkommen angegeben werden müssen.Zur Meldung
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Specials

Serie Riester-Rente, Teil 2: Förderung ohne JobAuch ohne Job profitieren
17.01.2012 - Auch Hausfrauen und -männer können riestern. Für sie gelten aber seit Anfang diesen Jahres neue Regeln. Sie können nicht mehr wie bisher nur die staatlichen Zulagen ansparen, sondern müssen einen Eigenbeitrag für die staatliche geförderte Altersvorsorge leisten. Auch andere Menschen, die keiner Erwerbsbeschäftigung nachgehen, können von der Riester-Förderung profitieren, also etwa auch Erziehende, Pflegende, Arbeitslose und Erwerbsunfähige.Zum Special
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