Anlegerrecht und Anlegerschutz

Wer hohe Renditen­chancen will, muss auch mit Verlusten rechnen. Doch oft machen Geld­anleger auch mit Anlagen Minus, die ihre Bank, ihr Anla­geberater oder Vermittler ihnen als sichere Sache verkauft haben. Die Stiftung Warentest untersucht regel­mäßig die Anla­geberatung von Banken und Sparkassen und deckt dabei immer wieder grobe Fehler und Versäum­nisse auf.

Bei Beratungs­mängeln Anspruch auf Schaden­ersatz

Wer schlecht beraten ist und Verluste erleidet, kann oft Schaden­ersatz fordern. So haben fast alle Geld­institute hinter dem Rücken der Anleger Provisionen für die Vermitt­lung von Geld­anlagen kassiert. Die Rechts­lage ist klar: Solche „Kick-Backs“, wie die Zahlungen im Branchenjargon heißen, müssen die Banken bei der Anla­geberatung von sich aus offenlegen. Tun sie es nicht, haben Anleger Anspruch auf Schaden­ersatz. Besonders häufig haben Schaden­ersatz­forderungen wegen Verlusten mit Investmentfonds, offenen und geschlossenen Immobilienfonds, Medienfonds und Schiffs­fonds Erfolg.

Auch Initiatoren von Geld­anlagen in der Pflicht

Auch die Initiatoren von Geld­anlagen sind oft in der Pflicht, enttäuschte Anleger zu entschädigen. Wenn sie im Prospekt zur Geld­anlage mehr versprechen, als sie später halten können, sie nicht korrekt über Risiken aufklären oder falsche Ad-hoc-Mitteilungen veröffent­lichen, müssen sie für Verluste gerade­stehen. Oft genug steckt hinter laut­starker Werbung für besonders renditeträchtige Geld­anlagen schlicht Betrug. Viele Angebote auf dem so genannten „grauen Kapitalmarkt“ dienen einzig und allein dem Zweck, Anleger um ihre Erspar­nisse zu erleichtern. test.de gibt Tipps zum Thema Schadenersatz für Geldanleger: Ausgleich für Verluste und warnt vor unseriösen Angeboten.

Tests

Offene Immobilienfonds Test

Offene ImmobilienfondsZitterpartie geht weiter

17.01.2012 - Wieder auf oder für immer zu? Für drei offene Immobilienfonds beginnt jetzt die entscheidende Phase: CS Euroreal, KanAm grundinvest und SEB ImmoInvest nehmen zurzeit keine Anteile zurück. Die Frist, bis zu der sie wieder öffnen müssen, endet im Mai. Sonst müssen die Fonds, die zusammen rund 16 Milliarden Euro verwalten, abgewickelt werden.Zu diesem Thema bietet test.de einen aktuelleren Test: Immobilienfonds.Zum Test

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    Schiffs­fondsSchiffs­unglück rettet Anlegergeld

    23.05.2013 - Die Havarie des erfolg­losen Fonds­schiffs Hansa Berlin erspart Anlegern Verluste. Das Schiff war gut versichert und nun gibt es Geld für die Anleger. Finanztest schildert den traurigen Fall mit gutem Ausgang.Zur Meldung

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    Vermögens­anlagenDie Anbieter informieren schlecht

    21.05.2013 - Die Idee ist gut: Alle Anbieter von Beteiligungs­modellen, die in Wind­räder, Bürotürme und Ähnliches investieren, müssen jetzt auf wenigen Seiten alles Wesentliche für Anleger darstellen. Finanztest hat über­prüft, ob Anleger jetzt tatsäch­lich mehr Durch­blick bekommen. Das traurige Fazit der großen Auswertung: Die neuen Kurz­informationen verfehlen ihr Ziel.Zum Special

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