Anlegerrecht und Anlegerschutz
Wer hohe Renditenchancen will, muss auch mit Verlusten rechnen. Doch oft machen Geldanleger auch mit Anlagen Minus, die ihre Bank, ihr Anlageberater oder Vermittler ihnen als sichere Sache verkauft haben. Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig die Anlageberatung von Banken und Sparkassen und deckt dabei immer wieder grobe Fehler und Versäumnisse auf.
Bei Beratungsmängeln Anspruch auf Schadenersatz
Wer schlecht beraten ist und Verluste erleidet, kann oft Schadenersatz fordern. So haben fast alle Geldinstitute hinter dem Rücken der Anleger Provisionen für die Vermittlung von Geldanlagen kassiert. Die Rechtslage ist klar: Solche „Kick-Backs“, wie die Zahlungen im Branchenjargon heißen, müssen die Banken bei der Anlageberatung von sich aus offenlegen. Tun sie es nicht, haben Anleger Anspruch auf Schadenersatz. Besonders häufig haben Schadenersatzforderungen wegen Verlusten mit Investmentfonds, offenen und geschlossenen Immobilienfonds, Medienfonds und Schiffsfonds Erfolg.
Auch Initiatoren von Geldanlagen in der Pflicht
Auch die Initiatoren von Geldanlagen sind oft in der Pflicht, enttäuschte Anleger zu entschädigen. Wenn sie im Prospekt zur Geldanlage mehr versprechen, als sie später halten können, sie nicht korrekt über Risiken aufklären oder falsche Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlichen, müssen sie für Verluste geradestehen. Oft genug steckt hinter lautstarker Werbung für besonders renditeträchtige Geldanlagen schlicht Betrug. Viele Angebote auf dem so genannten „grauen Kapitalmarkt“ dienen einzig und allein dem Zweck, Anleger um ihre Ersparnisse zu erleichtern. test.de gibt Tipps zum Thema Schadenersatz für Geldanleger: Ausgleich für Verluste und warnt vor unseriösen Angeboten.
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