
| Versichert | Nicht versichert |
|---|---|
| Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfall. | Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Sie sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. |
| Steuerstreit vor Gericht, zum Beispiel um die steuerliche Einordnung eines Fahrzeugs. | Vorgerichtlicher Streit mit der Steuerbehörde, sofern Versicherer nicht die Besonderheit „A“ aufweist (siehe Tabelle “Verkehrsrechtschutz in allen Variationen“). |
| Verfahren vor Verwaltungsbehörden und -gerichten, etwa wegen eines aus Gesundheitsgründen verhängten Fahrverbots. | Jeder Rechtsstreit (auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren), wenn der Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat. |
| Strafverfahren, sofern es um fahrlässig begangene Straftaten im Verkehr geht. | Strafverfahren, bei denen es um vorsätzlich begangene Straftaten im Straßenverkehr geht. |
| Bußgeldverfahren, bei denen es um fahrlässig oder vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geht. | Streit um Halte- und Parkverstöße, sofern der Versicherer in der Tabelle “Verkehrsrechtschutz in allen Variationen“ nicht die Besonderheit „C“ aufweist. |
| Vertrags- und Sachenrecht rund um das Auto, zum Beispiel Ärger wegen Mängeln nach dem Kauf oder Rückgabestreit beim Leasing. | Ärger rund um Reiseverträge oder Streit um eine Entschädigung nach Flugverspätungen. |
| Streit mit anderen Verkehrsteilnehmern, die beim gleichen Versicherungsunternehmen versichert sind. | Rechtsstreit der mitversicherten Personen untereinander und mit dem Versicherungsnehmer sowie Streit mit der eigenen Versicherung. |
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