Steueränderungen 2008: Tipps fürs neue Steuerjahr

Steueränderungen 2008 Special

finanztest 01/2008

Steuerzahler haben jetzt die Chance, für bis zu vier Jahre Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Auch Vorsorgesparer profitieren von den Steueränderungen 2008.

Steueränderungen 2008

Das neue Jahr beginnt besser als das alte: Damals mussten Arbeitnehmer und Rentner tiefe Einschnitte hinnehmen, denn die Bundesregierung hatte unter anderem die Pendlerpauschale stark gekürzt und den Sparerfreibetrag halbiert. Ähnliche Einschnitte wird es 2008 nicht geben.

Es gibt zwar einige Verschlechterungen, doch von mehreren Gesetzesänderungen können viele Steuerzahler sogar profitieren. Das neue Jahr bringt ihnen mehr Zeit für die freiwillige Steuererklärung, höhere Werbungskosten für Auswärtstätigkeiten sowie höhere Zulagen und größere Steuervorteile für die Altersvorsorge.

Endlich Steuern zurückholen

Steueränderungen 2008 Special

Arbeitnehmer, die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind, haben künftig vier Jahre Zeit, dem Finanzamt eine freiwillige Jahresabrechnung vorzulegen. Sonst war nach zwei Jahren Schluss.

Menschen, die sich nicht so leicht dazu aufraffen, bekommen nun länger die Chance, die Formulare doch noch auszufüllen (siehe „Unser Rat“). Das wird sich für viele lohnen, denn die Abrechnung bringt ihnen womöglich für jedes Jahr mehrere hundert Euro Steuern zurück.

Die neue Regelung betrifft Arbeitnehmer, die zum Beispiel neben ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit keine oder nur geringe Nebeneinkünfte etwa aus Kapitalvermögen haben. Sie sind nicht zur Steuererklärung verpflichtet, sollten sie aber freiwillig machen.

Beste Aussichten auf eine Rückzahlung haben zum Beispiel Angestellte, die nicht in jedem Monat gleich viel verdient haben oder die Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben: Meist hat der Arbeitgeber für sie zu viel Lohnsteuer abgeführt.

Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum Steuerjahr 2005 gelten. Somit kann ein Angestellter, der für 2005 noch keine Steuererklärung abgegeben hat, dies 2008 oder 2009 nachholen und die zu viel gezahlte Steuer zurückholen.

Erklärungen für 2004 und 2003 muss das Finanzamt nur bearbeiten, wenn sie bei Verkündung des Gesetzes bereits vorlagen. Sie wird für Mitte Dezember erwartet.

Weniger Belege einreichen

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Wer Kinder im Kindergarten hat, muss Beitragsrechnungen und Kontoauszüge nicht mehr mit der Steuererklärung vorlegen.

Für alle Steuererklärungen gilt eine organisatorische Änderung. Bisher war es nötig, Rechnungen und Kontoauszüge zu Kinderbetreuungskosten und Handwerksleistungen schon mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. In Zukunft sind diese Rechnungen nur vorzulegen, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Plus für Vorsorgesparer

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Mehr Steuervorteile als zuvor gewährt das Finanzamt 2008 und in den Folgejahren für die Rentenbeiträge, die Arbeitnehmer und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk zahlen: Im neuen Jahr gelten 66 Prozent der Rentenbeiträge als Sonderausgaben, 2007 waren es 64 Prozent. Diese Erhöhung gilt auch für Beiträge, die in einen Rürup-Vertrag fließen.

Insgesamt können Vorsorgesparer Beiträge für die Altersvorsorge in Höhe von 20 000 / 40 000 Euro (Alleinstehende / Ehepaare) abrechnen. Das Finanzamt berücksichtigt davon 2008 bis zu 13 200 Euro (2007: 12 800 Euro) als Sonderausgaben.

Riester-Sparer können einen zusätzlichen Steuervorteil nutzen: Sie dürfen ab dem nächsten Jahr bis zu 2 100 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Bisher lag die Höchstgrenze bei 1 575 Euro. Gleichzeitig steigen auch noch die staatlichen Zulagen (siehe Tabelle „Wichtige Steueränderungen für 2008“).

Höhere Werbungskosten

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Zurück nach Haus: Arbeitnehmer, die über drei Monate auswärts arbeiten, können ab 2008 mehr Fahrtkosten absetzen.

Ein weiteres Plus erwartet Arbeitnehmer, die vorübergehend nicht an ihrem eigentlichen Arbeitsplatz tätig sind, sondern auswärts arbeiten – etwa als Krankheitsvertretung für einen Kollegen, der an einem anderen Standort des Betriebs beschäftigt ist.

Arbeitnehmer mit solchen Auswärtstätigkeiten können künftig für jeden gefahrenen Kilometer – also Hin- und Rückweg – 30 Cent oder die tatsächlichen Ausgaben absetzen. Bisher zieht das Finanzamt eine Grenze bei drei Monaten: Sobald jemand länger auswärts tätig ist, erhält er dann nur die 30 Cent für die einfache Entfernung zwischen Heimat- und Einsatzort.

Muss jemand wegen der vorübergehenden Auswärtstätigkeit auswärts übernachten, erkennt das Finanzamt ab 2008 jede Hin- und Rückfahrt an. Bisher hat es nach drei Monaten nur noch eine Heimfahrt in der Woche anerkannt.

Auch diejenigen, die an ständig wechselnden Einsatzorten beruflich tätig sind – etwa als Bauarbeiter –, stehen künftig besser da: Bisher mussten sie sich mit 30 Cent für die einfache Entfernung begnügen, wenn der Einsatzort nicht mehr als 30 Kilometer vom Heimatort entfernt ist. Künftig zählt jeder gefahrene Kilometer.

Familien im Nachteil

Einen Nachteil beschert der Gesetzgeber Familien, die durch die Übertragung von Vermögen Steuern sparen wollen. Bisher war ein Steuervorteil möglich, wenn etwa die Eltern einem Sohn ihr Haus übertragen, in dem auch der Sohn seine Wohnung hat. Wenn er ihnen im Gegenzug eine Rente zahlte, konnte er die Zahlungen als Sonderausgaben absetzen. Zwar mussten die Eltern die Rente versteuern. Trotzdem konnte die Familie Steuern sparen: wenn die zusätzliche Steuerbelastung der Eltern geringer war als die Ersparnis des Sohnes.

Bei der Übertragung von Privatvermögen ist dieser Vorteil künftig nicht mehr möglich. Ausnahmen gelten, wenn Betriebsvermögen übertragen wird.

Wichtige Fristen für Anleger

Erst 2009 kommt die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte. Doch schon 2008 sollten Anleger einige Stichtage beachten.

Zertifikate, die sie nach dem 14. März 2007 gekauft haben oder noch kaufen, müssen sie mindestens ein Jahr lang halten und bis zum 30. Juni 2009 verkaufen, um die Gewinne steuerfrei zu kassieren. Ende Juni 2008 ist somit die letzte Möglichkeit, noch steuerfreie Zertifikate zu erwerben (siehe auch Discountzertifikate).

Die Gewinne aus den Papieren, die Anleger erst nach dem 30. Juni 2009 wieder verkaufen, werden auf jeden Fall steuerpflichtig.

Für die übrigen Anleger, die beispielsweise in Fonds oder Aktien investieren, gilt als entscheidender Stichtag Silvester 2008. Kaufen Anleger bis dahin Fondsanteile oder Einzelpapiere, müssen sie den Kursgewinn auch bei einem Verkauf nach dem Stichtag nicht versteuern, wenn sie die Papiere mindestens ein Jahr gehalten haben.

Manche Änderungen liegen auf Eis

Für 2008 waren weitere Steueränderungen im Gespräch, doch einige Vorhaben hat die Bundesregierung vorerst verschoben.

Beim Ehegattensplitting bleibt zunächst alles beim Alten. Die Regierung wollte zwar die für viele berufstätige Ehepartner ungünstige Steuerklasse V ab 2009 attraktiver gestalten. Eine Ehefrau, die vom gesamten Lohn des Paares 30 Prozent verdient, sollte auch nur 30 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen. Doch das geplante Verfahren wird nicht Gesetz.

Kritiker hatten insbesondere bemängelt, dass der Arbeitgeber zu viel über die Einkünfte des Ehepartners erfährt, wenn er die Lohnsteuer abführen soll. Nun wird nach einer Alternative gesucht.

Offen ist auch, wie es bei der Pendlerpauschale weitergeht: Einige Politiker hatten vorgeschlagen, die seit 2007 gültige Regelung wieder zu ändern, durch die Pendler für die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs keine Werbungskosten absetzen können. Nun will man aber zunächst das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten (Az. 2 BvL 1/07).

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