Rechtsschutz-Versicherung: Günstiger Beistand

Rechtsschutzversicherung Test

finanztest 01/2003

Wenn es Streit gibt, spart eine Rechtsschutzversicherung Kosten und Nerven. Sinnvoll kann sie vor allem für Autofahrer und Angestellte sein.

Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Streitende ohne Kosten klagen. Sie zahlt für den Versicherten Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, die Sachverständigen- und die Zeugenentschädigungen. Und sie übernimmt die Auslagen des Prozessgegners, wenn der Versicherte sie erstatten muss.

Geht es um ein Strafverfahren, gibt es eine Kaution als zinslosen Kredit. Wird der Versicherte wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt, muss er sie zurückzahlen. Der Rechtsschutzversicherer kommt auch für außergerichtliche Verfahrenskosten auf, die etwa bei einem Schlichter oder Schiedsmann anfallen. Das gilt erst recht, wenn ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben ist.

Geld gibt es allerdings nur, wenn der Streit wirklich in den versicherten Lebensbereich fällt. Privatrechtsschutz hilft beispielsweise beim Streit mit dem Nachbarn. Er nützt aber nichts, wenn es nach einem Verkehrsunfall vor Gericht geht. Dafür ist Verkehrsrechtsschutz notwendig. Und beim Streit mit dem Chef sind nur Versicherte geschützt, die eine Berufsrechtspolice haben.

Finanztest hat sich in der Untersuchung auf die Policen beschränkt, die Privatpersonen am ehesten benötigen: Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Mietrechtsschutz. Exotische Angebote wie „Manager- oder Windsurferrechtsschutz“ bleiben außen vor.

Als erstes müssen Versicherte also entscheiden, welchen Rechtsschutz sie brauchen. Natürlich gibt es vieles im Paket, aber vielleicht ist nicht alles nötig.

Mietrechtsschutz ist als Einzelpolice allerdings häufig immer noch zu teuer und wird erst im Paket mit anderen Leistungen erschwinglich. Wir führen deshalb nur die Mietrechtsschutzangebote in der Tabelle auf, die Kunden als Zusatz zum Privatrechtsschutz kaufen können.

WGV ist besonders günstig

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Besonders teuer muss Rechtsschutz nicht sein. Das Unternehmen Örag etwa bietet ihn Selbstständigen für Streit im Privatbereich schon für konkurrenzlose 54 Euro (Jahrespolice). Der Versicherte ist für diesen Preis aber mit 150 Euro Selbstbeteiligung dabei.

Gleich mehrere günstige Tarife bietet die WGV: So sind hier etwa Beamte, die sich die Kosten bei Streit im Privat- und im Berufsbereich zahlen lassen wollen, mit 61 Euro dabei (150 Euro Selbstbeteiligung).

Der Preis ist die eine Sache. Ob die Versicherung aber auch reibungslos die Kosten übernimmt, wenn es hart auf hart kommt, die andere. Darum sorgen sich viele Interessierte.

Die Versicherung muss zahlen, wenn der Streitfall versichert ist. Tatsächlich kommt es aber immer wieder vor, dass sich die Unternehmen ums Zahlen drücken wollen. Dann muss der Versicherte sie erst mithilfe seines Anwalts dazu zwingen.

Wir haben Anwälte und Finanztest-Leser nach ihren Erfahrungen befragt und ein Stimmungsbild für die zehn größten Rechtsschutzversicherer erstellt. Das kann dann das Zünglein an der Waage sein, wenn jemand bei einem der großen Unternehmen abschließen will. Doch zuvor sollte er seinen Versicherungsbedarf klären und den Preis prüfen.

Berufsrechtsschutz früh klären

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Angesichts der wirtschaftlich angespannten Lage dürfte für viele Arbeitnehmer der Berufsrechtsschutz interessant sein. Leider gibt es diese Versicherung nicht einzeln, sondern nur im Paket mit anderen Leistungen.

Berufsrechtsschutz kann wichtig werden, denn der Prozess vor dem Arbeitsrichter hat eine Besonderheit: Während üblicherweise der Gewinner eines Verfahrens nichts zu zahlen hat, trägt vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jeder seine eigenen Kosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Wer sich aufgrund der Jobsituation für eine Police interessiert, sollte beachten, dass diese nicht hilft, wenn die Kündigung schon im Postkasten liegt oder der Rauswurf unmittelbar bevorsteht. Der Versicherungsschutz im Arbeitsrecht greift – wie in den meisten anderen Fällen auch – zumeist erst nach drei Monaten Wartezeit. Bei der Örag gilt der Schutz in Berufsangelegenheiten sogar erst nach sechs Monaten.

Der Hintergrund dieser Regel ist klar: Versicherungen wollen nicht zahlen, wenn der Versicherte Risiken bei Vertragsschluss bereits absehen konnte. So gibt es dann auch keine Wartezeiten, wenn – wie im Verkehrsrecht – Versicherungsfälle nicht vorhersehbar sind.

Vorsicht bei Nebeneinkünften

Angestellte, die sich eine Berufsrechtsschutzversicherung zulegen, müssen aufpassen, dass sie diesen Schutz nicht aufs Spiel setzen. Haben sie Einnahmen aus freiberuflichen Nebenjobs, behandeln die Versicherer die Angestellten mitunter als Freiberufler.

Die Konsequenz ist unangenehm: Der Versicherte hat dann für den Berufsbereich keinen Rechtsschutz mehr.

Eng kann es da bei den Unternehmen Örag und Rechtsschutz Union werden, die keinerlei Nebeneinkünfte zulassen. Bei der Gegenseitigkeit sind immerhin 3 000 Euro jährlich erlaubt, meist liegt die Grenze bei 6 000 oder 10 000 Euro. Richtig großzügig ist nur Roland Rechtsschutz und erlaubt Nebeneinkünfte bis zu 50 000 Euro.

Die Ausschlüsse kennen

Was für das Arbeitsrecht gilt, das gilt auch für viele andere Rechtsgebiete, die vom Rechtsschutz umfasst sind. Immer wieder gibt es Ausnahmen und Besonderheiten. Die wichtigsten:

  • Bei Streit im Familien- und im Erbrecht zahlt die Versicherung grundsätzlich nur für eine Anwaltsberatung. Mehr nicht. Geht die Sache vor Gericht, endet der Versicherungsschutz. Selbst diesen Beratungsrechtsschutz gibt es nur, wenn sich die Rechtslage des Versicherten ändert. Ein Anwaltsplausch „einfach mal so“ ist nicht gedeckt. So liegt etwa im Familienrecht der Versicherungsfall erst vor, wenn ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Ist die Liebe vorbei und wohnt man nur noch zusammen, muss die ernsthafte Trennung im Zweifel bewiesen werden.

Umfassenden Schutz für den Ehebe­reich gibt es nur bei der Arag. Sie bietet Policen für Scheidung und Unterhaltsstreit an, mit der die Kosten beider Partner gedeckt werden können. Aber das Angebot ist teuer, es gelten drei Jahre Wartezeit und die Deckungssummen sind arg begrenzt.

  • Bei allen Versicherern sind Kosten für den Streit rund um Hausbau, die Baufinanzierung oder den Grundstückskauf nicht versichert. Das Risiko ist den Versicherern einfach zu hoch. Versicherte mit einer Privatrechtsschutzpolice können sich aber wenigstens ohne Kosten gegen ein unerwünschtes Bauvor­haben des Nachbarn wehren.

Policen mit Verkehrsrechtsschutzkomponente zahlen nicht, wenn es um Falschparken oder Halteverstöße geht. Einzelne Versicherer machen hier aber Ausnahmen. Wer auf den Falschparkerschutz Wert legt, sollte die Besonderheit D suchen.

Ansonsten ist der Schutz der Police weit: Die Versicherer tragen bei Ordnungswidrigkeitenverfahren sogar die Kosten, wenn der Versicherte die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen hat. Besonders im Mietrechtsschutz kommt ein Grundproblem aller Leistungen zum Tragen: Versicherer können die Zahlung verweigern, wenn die Ursache eines Streits vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses liegt. „Vorvertraglichkeit“ nennen das die Versicherer.

Ein versicherter Mieter muss zum Beispiel die Kosten für den Streit um Wohnungsmängel selber tragen, wenn die Mängel schon beim Einzug vorhanden waren, zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Police im Hause war.

Keine einheitlichen Bedingungen

Bei der Entscheidung für eine Rechtsschutzversicherung und bei der Auswahl eines Angebots sollten Interessierte genau prüfen, ob die Wunschpolice wirklich all das versichert, was abgedeckt sein soll. Die Tabelle (In welchen Fällen die Rechtsschutzversicherung zahlt) gibt einen Überblick, welche Leistungen in welcher Art von Rechtsschutzversicherung enthalten sind.

Doch auch wenn sie im Großen und Ganzen das Gleiche versichern, machen die Unternehmen eben im Einzelnen Unterschiede.

Es gibt zwar Musterbedingungen, herausgegeben vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Diese „Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen“ (ARB 2000) ordnen den Policen in Beispielen Leistungen zu und beschreiben diese. Doch die Musterbedingungen sind für Versicherer unverbindlich.

Manche Versicherer klammern Teile einzelner Leistungen dann doch einfach aus den Policen aus oder beziehen andere als Schmankerl mit ein. Hier hilft ein Blick in die Spalte „Besonderheiten“ der Tabelle (Rechtsschutz für alle Lebensbereiche).

So ist beispielsweise bei der Police „Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige“ der Streit vor dem Verwaltungsgericht grundsätzlich nicht versichert. Ausnahmen machen hier Advocard und VGH (Besonderheit C). Sie würden für ein solches Verfahren zahlen, in dem Versicherte zum Beispiel um die Höhe der Kindergartenkosten streiten. Die Württembergische wiederum beschränkt den Rechtsschutz hier auf Streit rund ums Bildungsrecht.

Variationen gibt es auch bei der Definition der Leistung: So zahlt etwa das Gros der Versicherer im „Sozialgerichtsrechtsschutz“ ausschließlich die Anwaltskosten eines – ansonsten kostenlosen – sozialrechtlichen Gerichtsstreits.

Kundenfreundlicher halten das die Unternehmen Itzehoer und Rechtsschutz Union. Sie springen bereits ein, wenn Versicherte anwaltliche Hilfe schon im vorgerichtlichen Streit mit der Sozialverwaltung benötigen.

Ähnlich ist die Situation beim Streit um Steuerangelegenheiten: Auch hier zahlen fast alle Versicherer erst, wenn die Sache vor Gericht ist. Nur die Itzehoer macht wiederum eine löbliche Ausnahme (Besonderheit F).

Selbstbeteiligung mit Tücken

Im Kleingedruckten gibt es immer noch weitere Fallstricke. So behalten sich ADAC, Auxilia, Gerling, HDI und Örag vor, die Versicherung zu kündigen, sobald der Versicherte seine Police einmal in Anspruch genommen hat. Mit dem Gedanken einer Versicherung hat das nicht viel zu tun.

Die meisten Versicherer lassen bei Streit über die Erfolgsaussichten einer Klage den Anwalt des Versicherten entscheiden (Besonderheit A). Viele schreiben stattdessen aber ein langwieriges Schiedsverfahren vor. Bei einigen Versicherern muss das sogar der Versicherte bezahlen, wenn klar wird, dass eine Klage völlig chancenlos ist. Zum Glück kommt Streit über fehlende Erfolgsaussichten selten vor.

Aufpassen müssen Versicherte mit Selbstbeteiligung, wenn aus einem Lebenssachverhalt mehrere Streitigkeiten werden. Bei vielen Unternehmen wird da die Selbstbeteiligung immer wieder aufs Neue fällig.

Kommt es etwa nach einem Unfall zu Streit mit dem Gegner, mit dem Krankenhaus und auch der Bußgeldstelle, ist die Selbstbeteiligung dreimal fällig. Ausnahmen machen nur Versicherer mit einem N. Sie fordern die Selbstbeteiligung nur einmal.

Besonders nett ist die Württembergische: Sie zahlt die Selbstbeteiligung zurück, wenn ein Fall nach der ersten Anwaltsberatung erledigt ist, und belohnt damit Versicherte, die Streit vermeiden.

Wer viel im Internet surft und einkauft, sollte ebenfalls im Kleingedruckten stöbern. Bei vielen Anbietern wird er enttäuscht sein. Lediglich sieben decken die Kosten eines Streits, wenn etwa eine Onlinebestellung fehlschlägt und keine oder nur kaputte Ware kommt. Ihr Schutz gilt weltweit (Allianz, Allrecht, Arag, D.A.S., Huk24, Huk-Coburg, Roland).

Die kostenlosen Telefonhotlines, die manche Unternehmen anbieten, sind kein Pluspunkt bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung. Schneller Rat durchs Telefon ist zwar bequem und die Kunden dürfen den Anwälten an der Strippe Fragen aus allen Rechtsgebieten unabhängig von der Police stellen. Doch die Gefahr eines falschen Rats durch das Telefon ist hoch. Letztlich sind Versicherte, die rechtlichen Rat suchen, in einer Anwaltskanzlei besser aufgehoben.

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