Rechtsschutzversicherung: Unser Rat
Bedarf. Am wichtigsten ist für Autofahrer der Verkehrsrechtsschutz und für Angestellte der Berufsrechtsschutz. Als Gewerkschaftsmitglied können Sie auf Berufsrechtsschutz verzichten. Mitglieder im Mieterverein sind in Mietangelegenheiten fast immer über ihren Verein versichert.
Preis. Die günstigsten Verträge bietet fast durchweg die WGV. Selbstständige erhalten bei der Concordia den günstigsten Privatrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung.
Besonderheiten. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Besonderheiten der Rechtsschutzversicherer, die in der Tabelle Rechtsschutzversicherungen erläutert sind. So sollten Vielreisende auf eine hohe Versicherungssumme für Rechtsstreitigkeiten im Ausland achten und Anleger sollten einen Versicherer wählen, der Aktionärsklagen nicht ausdrücklich ausschließt (siehe „Besondere Leistungen“, Tabelle Rechtsschutzversicherungen, Spalte „E“).
Sondertarife. Für Singles, Senioren und Alleinerziehende gibt es oft günstige Sondertarife mit eingeschränkten Leistungen. Hier lohnt die Nachfrage. Die Sondertarife für Beamte sind in der Tabelle aufgeführt.
Wechsel. Wird der Beitrag erhöht, kommen Sie immer innerhalb von einem Monat aus dem Vertrag. Ansonsten können Sie einen Einjahresvertrag regulär meist innerhalb von drei Monaten kündigen. Einen Fünfjahresvertrag können Sie zum Ablauf des fünften Jahres ebenfalls mit Dreimonatsfrist kündigen.
Ombudsmann. Über Ihren Versicherer können Sie sich beim Ombudsmann der Versicherungswirtschaft beschweren (Tel. 0 180 4/22 44 24, 24 Cent pro Anruf). Er kann außergerichtlich schlichten, wenn der Versicherer sich dieser Schlichtungsstelle angeschlossen hat (siehe Tabelle Rechtsschutzversicherungen, „Besondere Leistungen“, Spalte „I“).
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Anleger sind raus
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen