Neues Unterhaltsrecht: Unser Rat

finanztest 02/2008

Neues Unterhaltsrecht

Getrennte. Geschiedene Männer oder Frauen, die Unterhalt für einen Ex-Ehepartner zahlen, werden diesem in vielen Fällen weniger oder kein Geld mehr überweisen müssen. Alte Fälle können neu aufgerollt werden.

Ex-Lebenspartner ohne Trauschein, die ein Kind unter drei Jahren betreuen und bisher zu wenig Unterhalt bekommen, weil das Geld des Vaters nicht reichte, sollten aktiv werden. Zahlt er bisher noch für eine Exfrau, haben sie jetzt die Chance auf mehr Geld. Denn viele geschiedene Frauen erhalten künftig weniger.

Verheiratete. Frauen oder Männer, die ihren Beruf für die Kinderbetreuung aufgeben oder aufgegeben haben, können sich mit einem Ehevertrag für den Fall einer Scheidung absichern. Sie können darin Unterhaltszahlungen vereinbaren, die über ihre nun stark gekürzten gesetzlichen Ansprüche hinausgehen.

Rechtsberatung. Lassen Sie sich beraten. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht können die Chancen eines Rechtsstreits einschätzen. Eine Erstberatung kostet maximal 190 Euro plus Mehrwertsteuer. Adressen finden Sie im Telefonbuch und im Internet.

Wer nachweislich kaum Einkommen hat, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann verlangen Anwälte höchstens 10 Euro.

Für den Gang vor Gericht erhalten Geringverdienende Prozesskostenhilfe. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des streitigen Unterhalts.

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