Neue Steuervorteile: Engagement lohnt
Wer sich sozial engagiert, kann profitieren. Für spezielle Nebenjobs, Ehrenämter und Spenden soll es als kleines Dankeschön neue Steuervorteile geben.
Hilde Diekmänken betreut beim Malteser Hilfsdienst in Rheine ehrenamtlich und kostenlos alte Menschen. Patricia Hirsch unterstützt den Jugendclub Krobshof und den Verein Kindersorgen – Sorgenkinder in Beelitz mit Spenden. Judith Osterbrink trainiert im Nebenjob die Mitglieder des Turnvereins Ibbenbüren 1860.
Sie alle sollen durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ neue Steuervorteile bekommen. Es soll im Juli den Bundesrat passieren und rückwirkend ab 2007 gelten.
2 100 Euro für Übungsleiter
Judith Osterbrink, die beim gemeinnützigen „TV Ibbenbüren 1860“ Mitglieder im Alter von 17 bis 28 Jahren in Sportaerobic trainiert, bekommt dafür 1 848 Euro im Jahr. Das ist der Betrag, bis zu dem das Finanzamt bei solchen Nebenjobs bislang auf Steuern und Sozialabgaben verzichtet.
Die Regierung will ihn rückwirkend zum 1. Januar auf 2 100 Euro erhöhen. Wenn es dazu kommt, kann Judith Osterbrink von ihrem Turnverein dieses Jahr 2 100 Euro erhalten, ohne dass sie dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen muss.
Offiziell heißt der 2 100-Euro-Bonus „Übungsleiterfreibetrag“. Es gibt ihn für Nebenjobs beim Sportverein, bei der Gemeinde, Hochschule oder anderen gemeinnützigen Organisationen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (siehe „Die richtige Adresse“).
Die Arbeit dort muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein. Das ist sie beim Trainer im gemeinnützigen Sportverein, beim Dozenten an der Volkshochschule und auch beim Altenpfleger im städtischen Krankenhaus (siehe „2 100 - Euro-Freibetrag“).
Judith Osterbrink arbeitet im Hauptberuf als angestellte Physiotherapeutin. Den Übungsleiterfreibetrag von 2 100 Euro können aber auch Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, Rentner, Schüler oder Studenten für ihren Nebenjob bekommen – sogar ohne Hauptberuf.
Der Nebenjob kann über Steuerkarte, als Minijob ohne Abgaben oder auf Honorarbasis laufen. Bei Minijobs und Jobs auf Steuerkarte kann der Übungsleiterfreibetrag schon bei der Auszahlung berücksichtigt werden: entweder über das ganze Jahr oder auf die Monate verteilt, die der Nebenjob dauert.
Für alle, die nicht schon Arbeitnehmer sind, kann ein Nebenjob auf Steuerkarte günstig sein. Sie erhalten dafür den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro und können 3 020 Euro Lohn im Jahr ohne Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommen (2 100 + 920 Euro). Das sind 252 Euro im Monat. Wer freiwillig oder aus Pflicht eine Steuererklärung abgibt, trägt den Nebenverdienst auf der Anlage N ein.
Noch günstiger ist ein Minijob auf 400-Euro-Basis. Durch den Übungsleiterfreibetrag von 2 100 Euro steigt der Lohn, den jeder damit steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen kann, auf 575 Euro im Monat. Die Abrechnung in der Steuererklärung ist dafür ebenfalls nicht nötig.
Nebenbei verdiente Honorare aus selbstständiger Arbeit kann dagegen jeder in beliebiger Höhe ohne Abgaben ausgezahlt bekommen. Die Abrechnung erfolgt später über die Steuererklärung. Darin können Jobber dann den Übungsleiterfreibetrag geltend machen.
Sie erhalten ihn aber nur, wenn die Arbeitszeit im Nebenjob maximal ein Drittel so lang ist wie die einer Vollzeitkraft. Bei 42 Stunden Vollzeit die Woche darf sie bis zu 14 Stunden betragen (Bundesfinanzhof, Az. VI R 188/87).
Die Arbeit im Hauptberuf kann die gleiche wie im Nebenjob sein. Die 26-jährige Judith Osterbrink bekäme den Freibetrag deshalb auch, wenn sie an der Volkshochschule im Nebenjob Kurse in Physiotherapie geben würde.
Kein Hindernis sind auch Nebenjobs, die nicht das ganze Jahr dauern. Wenn Judith Osterbrink nur von Januar bis August als Trainerin beim „TV Ibbenbüren 1860“ arbeitet, kann sie für den Nebenjob trotzdem bis zu 2 100 Euro ohne Steuern und Sozialabgaben kassieren.
Den Freibetrag gibt es allerdings nur einmal im Jahr. Erhält Judith Osterbrink bis August vom „TV Ibbenbüren 1860“ auf Steuerkarte 2 100 Euro Lohn steuerfrei, ist er verbraucht. Sollte sie bis zum Jahresende noch Honorar für einen Physiotherapiekurs an der Volkshochschule beziehen, muss sie dieses voll versteuern.
300 Euro für ein Ehrenamt
Auch Menschen wie die Rentnerin Hilde Diekmänken aus Rheine, die ehrenamtlich und unentgeltlich alte, kranke und behinderte Menschen betreuen, will das Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar belohnen. Sie sollen vom Finanzamt eine Steuergutschrift von jährlich 300 Euro erhalten, die sie über die Einkommensteuererklärung beantragen können.
Arbeitnehmer können auch schon bei der Gehaltsabrechnung Steuern sparen, indem sie für die Gutschrift einen Freibetrag beantragen. Die Beamten tragen bis zu 1 200 Euro in die Steuerkarte ein. Sie gehen dabei von 25 Prozent Grenzsteuersatz aus (= maximal 300 Euro Steuerersparnis für höchstens 1 200 Euro).
Der Steuerrabatt ist für Betreuer wie Hilde Diekmänken gedacht, die ihr Ehrenamt bei einem gemeinnützigen Verein oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts haben. Sie können zum Beispiel beim Malteser Hilfsdienst, bei der Arbeiterwohlfahrt oder dem Deutschen Roten Kreuz beschäftigt sein (siehe „Die richtige Adresse“).
Die Arbeit dort muss mindestens 20 Stunden im Monat oder 240 Stunden im Jahr dauern. Zu den Voraussetzungen gehört außerdem, dass das Ehrenamt freiwillig und kostenlos ist. Nur Ausgaben wie Fahrtkosten zum Arbeitsplatz können Organisationen wie der Malteser Hilfsdienst ehrenamtlichen Helfern wie Hilde Diekmänken problemlos ersetzen. Sie können dafür auch eine Pauschale zahlen. Die sollte aber nicht höher als die tatsächlichen Ausgaben sein. Sonst kann das Finanzamt sie als Lohn betrachten und die Steuergutschrift ablehnen.
Die 300 Euro bekommen außerdem nur Betreuer, die wie Hilde Diekmänken allein oder zusammen mit dem Ehepartner beim Finanzamt Steuern zahlen. Für die volle Gutschrift müssen es mindestens 300 Euro im Jahr sein, wenn beide Ehepartner ein Ehrenamt haben mindestens 600 Euro.
Das heißt, dass Schüler, Studenten und Rentner mit Ehrenamt leer ausgehen, wenn sie keine Steuern zahlen. Auch Zivildienstleistende und Jugendliche im freiwilligen sozialen Jahr profitieren nicht, denn sie betreuen Menschen weder freiwillig noch kostenlos.
Mehr Spielraum für Spender
Etwas weniger Bürokratie und mehr Spielraum zum Steuernsparen plant die Regierung für sozial engagierte Spender wie Patricia Hirsch.
Die Ärztin hat 400 Euro an den städtischen Jugendclub und 400 Euro an den gemeinnützigen Verein Kindersorgen – Sorgenkinder in Beelitz gespendet. Die Regierung will, dass sie für solche Spenden ab 2007 bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzen kann. Wenn Patricia Hirsch Einkünfte von 30 000 Euro hat, soll sie bis zu 6 000 Euro mit Steuervorteil spenden können.
Mit den Spenden an den Jugendclub und die Sorgenkinder unterstützt die 47-Jährige besonders förderungswürdige gemeinnützige, kirchliche oder religiöse Zwecke. Dafür kann sie bisher höchstens 5 Prozent vom Gesamtbetrag ihrer Einkünfte mit Steuerersparnis spenden.
Alternativ könnte Patricia Hirsch mildtätige, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke unterstützen und Einrichtungen wie der Lebenshilfe oder der Freien Universität Berlin Geld spenden. Dafür würde das Finanzamt maximal 10 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte anerkennen.
Mit Einkünften von 30 000 Euro kann die Ärztin bisher also je nach Art der Spende höchstens 1 500 Euro (5 Prozent) oder höchstens 3 000 Euro (10 Prozent) als Sonderausgaben absetzen. Künftig soll das Finanzamt für alle Spenden zusammen 6 000 Euro anerkennen (20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte).
Wer vom Gesamtbetrag seiner Einkünfte 20 Prozent nimmt, hat den Höchstbetrag, den das Finanzamt ab 2007 für seine Spenden abziehen soll. Wie hoch die Einkünfte bisher waren, steht im letzten Steuerbescheid. Die Steuerersparnis kann jeder in der Steuererklärung beantragen.
Arbeitnehmer bekommen sie schon bei der Lohnabrechnung, wenn sie sich für ihre Spende einen Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen. Dafür müssen sie mindestens 600 Euro spenden oder Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen von mindestens 600 Euro beim Finanzamt nachweisen. Von Werbungskosten geht vorher der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro ab.
Weniger Bürokratie
Auch etwas weniger Bürokratie plant die Regierung. Für Spenden bis 100 Euro an die Kirche, den Sportverein oder andere gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder religiöse Organisationen reicht schon jetzt der Kontoauszug, die Lastschrift, der Bareinzahlungs- oder Überweisungsbeleg als Nachweis – auch bei Onlinespenden. In den meisten Bundesländern müssen daraus nur folgende Daten hervorgehen:
- Name und Kontonummer vom Auftraggeber und vom Empfänger,
- Betrag und Buchungstag.
Einige Bundesländer wollen aber auch, dass Empfänger wie der Sportverein auch den steuerbegünstigten Zweck und ihre Befreiung von der Körperschaftsteuer bestätigen. Auf diese Angaben sollen die Finanzämter ab 2007 bei Spenden bis 100 Euro bundesweit verzichten.
Bei Naturkatastrophen wie dem Elbehochwasser aus dem Frühjahr 2006 kann jeder den einfachen Nachweis auch für Spenden über 100 Euro nutzen. Bedingung ist bisher, dass die Opfer das Geld erhalten. Nach dem Willen der Regierung sollen ab 2007 auch Spender, die Aktionen wie den Wiederaufbau von Schulen, Kindergärten und Altenheimen unterstützen, auf die leichte Tour ans Ziel kommen.
Vorher müssen die neuen Steuervorteile aber noch den Bundesrat passieren.
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