Berufliche Reisekosten: Steuervorteil im Gepäck
Seit Anfang des Jahres gelten für die Abrechnung von Reisekosten neue Regeln. Arbeitnehmer, die viel beruflich unterwegs sind, bekommen meist mehr Geld vom Finanzamt zurück. So zählen jetzt Unterkunfts- und Fahrtkosten zeitlich unbegrenzt. Und bei Fahrten mit dem eigenen Auto akzeptiert die Behörde neuerdings 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer.
Finanztest sagt, was sich für Arbeitnehmer ändert, die oft dienstlich verreisen und wie sie die Kosten künftig in ihrer Steuererklärung abrechnen können.
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