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Gebäudeteil
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Wird die Fläche angerechnet?
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Keller und Waschküchen
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Nein. |
Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
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Nein. |
Abstellräume innerhalb der Wohnung (zum Beispiel Hauswirtschaftsraum)
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Ja. |
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Garagen
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Nein. |
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Wohnräume, Küche, Bad und WC
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Ja. |
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Flur
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Ja. |
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Treppenhaus
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Nein. |
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Unbeheizter Wintergarten
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Zu 50 Prozent. |
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Beheizter Wintergarten
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Ja. |
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Balkon oder Terrasse
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In der Regel zu 25 Prozent.  |
Dachschrägen oder andere Raumteile mit Höhen unter 2 Metern, etwa unter Treppen:
- Grundfläche unter 1 Meter Höhe
- Grundfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe
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Nein. Zu 50 Prozent. |
Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen, die höher als 1,50 Meter sind und deren Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt
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Nein. |
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Türnischen
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Nein. |
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Hinweis: Angaben zur Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung.
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In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei besonders guter Ausstattung oder Lage auch zu 50 Prozent; bei besonders schlechter Lage auch weniger als 25 Prozent.
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